Bearbeitet Masterstudiengang Bewerbung
Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr,

Guten Tag.

Ich bin YANG Geer und komme aus China. Zurzeit befinde ich mich im Abschlusssemester meines Bachelorstudiums an einer Hochschule in Deutschland. Ich möchte mich im Master Wirtschaftsingenieurwesen im WS 2018/19 an der Universität Hamburg fachlich weiterbilden.

Dafür habe ich einigen Fragen.
1. Darf ich diesen Studiengang bewerben als eine ausländische Studentin? Wann ist die Bewerbungsfrist des Studiengang für eine ausländische Studentin?
2. Gibt es eine Aufnahmeprüfung oder ein Interview während der Bewerbung?
3. Brauche ich das IELTS als meine Englischkenntnisse Zeugnis und brauche ich noch DaF-Zeugnis, wenn ich eine Studentin eines deutschsprachigen Studienganges an einer deutschen Hochschule bin?
4. Ist ein Empfehlungsschreiben notwendig?
5. Leider kann ich jetzt das Bachelor-Zeugnis nicht erwerben, weil ich im August absolvieren wird.
Deshalb möchte ich fragen, brauche ich das Bachelor-Zeugnis für die Bewerbung, oder brauche ich das Abschlusszeugnis, nur wenn das erste Semester im Oktober anfängen wird?
6. Und ist Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit oder ohne NC?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
YANG Geer
Re: Masterstudiengang Bewerbung
Liebe Herr Geer,

Sie finden die Bewerbungsinformationen und Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... rwesen.pdf.

Für die Bewerbung gibt es keine Aufnahmeprüfung und es wird auch kein Interview geführt. Ein Motivationsschreiben ist ebenfalls nicht notwendig. Die Auswahlkriterien, Informationen zur Bewerbung mit einem Transcript of Records und eine Liste der zur Bewerbung einzureichenden Unterlagen finden Sie in den oben verlinkten Bewerbungsinformationen.

Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde, wird von der Uni Hamburg ebenfalls als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... se#2930438.

Für den Nachweis der Englischkenntnisse reicht eine formlose Bestätigung, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um englischsprachigen Lehrveranstaltungen zu folgen, Fachliteratur zu lesen und Sie die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren können.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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