Bearbeitet Zulassungsvoraussetzung Wi-Ing M.Sc
Hallo,

ich studiere aktuell Fahrzeugbau (B.Eng) an der HAW Hamburg und werde mein Studium nach dem aktuellen Semester beenden. Anschließend interessiere ich mich für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieur. Als Zulassungsvoraussetzung wird unter anderem genannt, dass mind. 30 SWS in Wirtschaftswissenschaften im Bachelor absolviert werden musste, was bei mir nicht der Fall ist; ich hatte ausschließlich jeweils ein Semester BWL, VWL und Personalführung.
Gibt es dennoch die Möglichkeit den Studiengang zu belegen und die benötigten restlichen SWS im Bereich Wirtschaftswissenschaften währenddessen nachzuholen? Falls nicht, gibt es andere Möglichkeiten?

Grüße
Dustin
Re: Zulassungsvoraussetzung Wi-Ing M.Sc
Hallo Dustin,

es ist nicht möglich, die Leistungen während des Studiums nachzuholen. Sie müssen bereits für die Zulassung über die erforderlichen Leistungspunkte im Bereich BWL verfügen.

Eine Möglichkeit für Sie wäre, dass Sie sich zum WiSe 18/19 für den Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen bewerben und im Rahmen des Studiums die Leistungspunkte im BWL-Bereich erbringen. Je nach Schnitt Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wäre auch ein reines BWL-Studium denkbar - die NC-Liste mit den Werten der letzten Jahre finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Wenn Sie nur die fehlenden Leistungspunkte im BWL-Bereich erbringen wollen, klären Sie vorab mit dem zuständigen Fachbereich, ob das für die Auswahl für den Masterstudiengang anerkannt wird.

Sie könnten zudem prüfen, ob Ihnen die Leistungen aus dem Fahrzeugbau-Studium anerkannt werden können, sodass Sie eventuell in kurzer Zeit einen zweiten Bachelorabschluss erlangen.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen anschauen. Eine Modulübersicht mit entsprechenden Beschreibungen für den Studiengang finden Sie hier: https://www.hwi.uni-hamburg.de/bachelor ... rlauf.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich BWL finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zulassungsvoraussetzung Wi-Ing M.Sc
Hallo Frau Schulzki,

das heißt Ihr Vorschlag ist, dass ich mich zum kommenden Semester auf den Bachlor W-Ing oder BWL Studiengang einschreibe, dort dann ausschließlich die noch benötigten Wirtschaftsfächer belege, um mich im darauf folgenden Semester für den Master W-Ing zu bewerben? (Oder alternativ durch Anerkennung möglichst vieler Fächer aus meinem aktuellen Studiengang in möglichst kurzer Zeit einen Bsc im W-Ing zu erwerben).

Falls ja, kann ich dann im Bachlor W-Ing auch schon Fächer aus dem Master W-Ing belegen bzw vorwegnehmen um sie mir später im W-Ing anerkennen zu lassen?

Grüße
Dustin
Re: Zulassungsvoraussetzung Wi-Ing M.Sc
Hallo Dustin,

Genau das war der Vorschlag von Frau Schulzki. Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist immer nur zum Wintersemester möglich, daher können Sie sich anschließend frühestens zu Wintersemester 19/20 für den Master bewerben. Ob Sie die fehlenden Leistungen allerdings so schnell nachholen können, dass dann schon eine Bewerbung möglich ist, können wir nicht beurteilen. Um das herauszufinden, sollten Sie, wie Frau Schulzki Ihnen schon geraten hat, zunähst mit den Fachbereichen klären
1. ob eine Bewerbung für den Masterstudiengang mit zusätzlichen Leistungen allein möglich ist (und ggf. welche und wie viel zusätzliche Leistungen Sie erbringen müssen) oder ob Sie dafür eine vollständigen zweiten Bachelorabschluss benötigen.
2. Inwiefern im zweiten Fall eine Anrechnung Ihrer Leistungen möglich ist und wie lange Sie unter Anrechnung Ihrer Leistungen ungefähr für das Bachelorstudium brauchen würden.

In der Regel dürfen im Bachelorstudium keine Leistungen erbracht werden, die für das Masterstudium vorgesehen sind. Ausnahmen sind hier möglich, falls sich in Wahlpflichtbereichen die Curricula von Bachelor- und Masterstudiengang überschneiden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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