Bearbeitet Immatrikulation nach vorläufiger Zulassung
Schönen guten Tag,
ich war bisher vorläufig zur Promotion im Fachbereich Volkswirtschaftslehre zugelassen. Jetzt wurde ich vom Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen.

Die Dame von der Graduate School meinte, ich müsste noch einmal bei Ihnen vorbeikommen, um mich zu immatrikulieren. Da ich bereits immatrikuliert bin und auch meine Studentenausweis für dieses Semester schon erhalten habe, frage ich mich, ob das tatsächlich notwendig ist. Wenn ja, muss ich dann auch erneut die beglaubigten Kopien meiner Zeugnisse vorlegen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Felicitas Eckebrecht
Re: Immatrikulation nach vorläufiger Zulassung
Hallo Frau Eckebrecht,

da Sie schon für die Promotion eingeschrieben sind, ist keine erneute Immatrikulation erforderlich.
Reichen Sie aber bitte die endgültige Zulassung zur Promotion durch den Fachbereich beim Team Studierendenangelegenheiten ein. Das genügt als einfache Kopie, die Sie per Post schicken oder persönlich am Service Point abgegeben können.
Sofern Ihre Matrikelnummer nicht schon im Text genannt wird, notieren Sie diese bitte auf dem Schreiben.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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