Hallo,
zu meinem Studienwechsel habe ich zwei Fragen.
Gerne möchte ich mit meinem Bachelorabschluss im Lehramt (Grund-, Oberschule) den ich dieses Semester an der Uni in Lüneburg mache für einen Bachelorstudiengang im Gymnasiallehramt an der Uni Hanburg bewerben.
Meine Bachelorarbeit an der Lüneburger Universität wird bis zur Bewerbungsfrist des Wintersemesters vorliegen. Einige Prüfungsvorbereitungen werden jedoch erst im September bewertet und müssten nachgereicht werden. Ist eine Bewerbung trotzdem möglich, obwohl mir bis zur Bewerbungsfrist noch Creditpoints fehlen? Oder reicht die Bachelornote für eine Bewerbung aus und der Rest kann nachgereicht werden?
Meine weitere Frage lautet: Muss für einen Abschluss als GymnasiallehrerIn im Fach Englisch an der Universität Hamburg während der Studienzeit ein Auslandsaufenthalt erfolgen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus!
Liebe luisamarleen,
für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 4 entsprechen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Zum Nachweis des KMK-Lehramtstyps, der Fachdidaktik und der Schulpraktika können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Sollten Sie Ihren BA zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ganz abgeschlossen haben, müssen Sie darüber hinaus nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung: die Bachelorarbeit angemeldet haben und mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene Module.
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist für das Unterrichtsfach Englisch nicht verpflichtend vorgesehen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 4 entsprechen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Zum Nachweis des KMK-Lehramtstyps, der Fachdidaktik und der Schulpraktika können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Sollten Sie Ihren BA zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ganz abgeschlossen haben, müssen Sie darüber hinaus nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung: die Bachelorarbeit angemeldet haben und mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene Module.
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist für das Unterrichtsfach Englisch nicht verpflichtend vorgesehen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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