Hallo,
meine Frage ist die folgende: Ich bin Promotionsstudentin an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg und wohne in Berlin. Ich habe die Rückmeldung für das Sommersemester 2018 verpasst. Nun aber den Semesterbeitrag überwiesen. Ist es irgendwie möglich, die Gebühr für die verspätete Rückmeldung zu entrichten, ohne dass ich hierfür extra nach Hamburg anreisen muss?
Vielen Dank!
Liebe(r) Bohle,
die Gebühr für die verspätete Rückmeldung kann nicht überwiesen werden, sondern muss beim Service für Studierende am Kassenautomaten in bar oder per EC-Kartenzahlung bezahlt werden. Sie müssen die Zahlung aber nicht selbst vornehmen, sondern können auch einer Person Ihres Vertrauens, die sich in Hamburg aufhält, eine Vollmacht ausstellen - dann kann diese Person die Zahlung für Sie erledigen.
Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Gebühr für die verspätete Rückmeldung kann nicht überwiesen werden, sondern muss beim Service für Studierende am Kassenautomaten in bar oder per EC-Kartenzahlung bezahlt werden. Sie müssen die Zahlung aber nicht selbst vornehmen, sondern können auch einer Person Ihres Vertrauens, die sich in Hamburg aufhält, eine Vollmacht ausstellen - dann kann diese Person die Zahlung für Sie erledigen.
Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Lieber Herr Gautzsch,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich jetzt am kommenden Donnerstag nach HH komme und die Gebühr entrichte, erhalte ich eine Quittung, die ich vorlegen muss, richtig? Kann ich das denn dann ohne Termin direkt am Donnerstag mit erledigen oder reicht es grundsätzlich auch, wenn ich die Quittung postalisch einreiche?
Viele Grüße
Eva Bohle
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich jetzt am kommenden Donnerstag nach HH komme und die Gebühr entrichte, erhalte ich eine Quittung, die ich vorlegen muss, richtig? Kann ich das denn dann ohne Termin direkt am Donnerstag mit erledigen oder reicht es grundsätzlich auch, wenn ich die Quittung postalisch einreiche?
Viele Grüße
Eva Bohle
Liebe Frau Bohle,
kommen Sie dann bitte am Donnertag zu den Öffnungszeiten des Campus-Centers (Alsterterrasse 1 – 3. Stock): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nlich.html.
Bevor Sie die Gebühren für die verspätete Rückmeldung am Automaten bezahlen, melden Sie sich bitte kurz am Service-Point (Tresen). Die Quittung sollten Sie anschließend noch dem Team Studierendenangelegenheiten (ebenfalls 3. Stock – Öffnungszeiten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html) vorlegen, damit die verspätete Rückmeldung schnell veranlasst werden kann und dementsprechend auch Ihre Semesterunterlagen zum Druck und zum postalischen Versand freigegeben werden können.
Einen Termin brauchen Sie nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
kommen Sie dann bitte am Donnertag zu den Öffnungszeiten des Campus-Centers (Alsterterrasse 1 – 3. Stock): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nlich.html.
Bevor Sie die Gebühren für die verspätete Rückmeldung am Automaten bezahlen, melden Sie sich bitte kurz am Service-Point (Tresen). Die Quittung sollten Sie anschließend noch dem Team Studierendenangelegenheiten (ebenfalls 3. Stock – Öffnungszeiten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html) vorlegen, damit die verspätete Rückmeldung schnell veranlasst werden kann und dementsprechend auch Ihre Semesterunterlagen zum Druck und zum postalischen Versand freigegeben werden können.
Einen Termin brauchen Sie nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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