Ich hatte eine Frage zur Hochschulzulassung, die man für die Immatrikulation benötigt.
In meinem Falle würde ich nun mein Abiturzeugnis amtlich beglaubigen lassen. Ich bin mir jedoch unsicher, was genau „amtlich beglaubigen lassen“ bedeutet.
Für mich ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit wäre meine Abiturzeugniskopie per Apostille bestätigen zulassen, die zweite wäre per Schulstempel sowie die Unterschrift des Rektors.
Es wäre nett wenn Sie mir schreiben könnten welche von den beiden Möglichkeiten die richtige Art der Beglaubigung wäre.
Vielen Dank im vorraus,
SeriouslyADragon
Hallo SeriouslyADragon,
eine Beglaubigung durch Ihre Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat, ist ausreichend. Eine Apostille ist nicht erforderlich.
Eine amtliche Beglaubigung umfasst einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Sie finden ausführlichen Informationen zur Beglaubigung unter www.uni-hamburg.de/beglaubigung
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
eine Beglaubigung durch Ihre Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat, ist ausreichend. Eine Apostille ist nicht erforderlich.
Eine amtliche Beglaubigung umfasst einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Sie finden ausführlichen Informationen zur Beglaubigung unter www.uni-hamburg.de/beglaubigung
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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