Hallo,
mich beschäftigt gerade Folgendes: Ich werde meine Masterarbeit (Psychologie) voraussichtlich im Februar/März 2019 abgeben und hätte zu dem Zeitpunkt vermutlich auch alle anderen Prüfungsleistungen erbracht. Normalerweise würde ich damit, wenn ich es richtig verstanden habe, bis zum 31.3.19 automatisch exmatrikuliert werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich noch keinen Praktikumsnachweis erbracht habe bzw. mein Pflichtpraktikum ins neue Semester reichen würde? Würde ich dann einfach noch ein oder mehrere Monate immatrikuliert bleiben und mit Beendigung des Praktikums einen Antrag auf Exmatrikulation während des laufenden Semesters stellen? Müsste ich für dieses angefangene Semester den vollen Semesterbeitrag zahlen? Und würde dieses angefangene Semester als weiteres Fachsemester gerechnet und so auch im Abschlusszeugnis stehen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
MfG
Linda
Liebe Linda,
Sie werden erst dann aufgrund Ihres Abschlusses exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium vollständig abgeschlossen haben und Ihr Zeugnis erhalten haben. Wenn Sie das Praktikum noch nach Ihrer Abschlussarbeit zu Ende bringen, müssten Sie für die Zeit des Praktikums noch immatrikuliert bleiben. Für das Semester wäre der volle Semesterbeitrag zu zahlen - Sie könnten sich aber nach der Exmatrikulation im laufenden Semester den Restbetrag für das Semesterticket anteilig rückerstatten lassen, wenn Sie dies für das betreffende Semester nach Ihrer Exmatrikulation nicht mehr benötigen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sterticket Sie können aber auch das gesamte Semester, in dem Sie das Praktikum beenden noch immatrikuliert bleiben. das angefangene Semester würde in jedem Fall als weiteres Fachsemester gerechnet. Auf Ihrem Abschlusszeugnis sind die Fachsemester aber nicht vermerkt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie werden erst dann aufgrund Ihres Abschlusses exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium vollständig abgeschlossen haben und Ihr Zeugnis erhalten haben. Wenn Sie das Praktikum noch nach Ihrer Abschlussarbeit zu Ende bringen, müssten Sie für die Zeit des Praktikums noch immatrikuliert bleiben. Für das Semester wäre der volle Semesterbeitrag zu zahlen - Sie könnten sich aber nach der Exmatrikulation im laufenden Semester den Restbetrag für das Semesterticket anteilig rückerstatten lassen, wenn Sie dies für das betreffende Semester nach Ihrer Exmatrikulation nicht mehr benötigen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sterticket Sie können aber auch das gesamte Semester, in dem Sie das Praktikum beenden noch immatrikuliert bleiben. das angefangene Semester würde in jedem Fall als weiteres Fachsemester gerechnet. Auf Ihrem Abschlusszeugnis sind die Fachsemester aber nicht vermerkt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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