Bearbeitet Wie unterschiedlich ist der NC beim Nachrückverfahren ?
Hallo!
Ich weiß nicht genau, ob ich hier an der richtigen Stelle bin, um zu fragen, aber ich würde gerne im Oktober anfangen Lehramt Primar- und Sekundarstufe I zu studieren. Bei Englisch lag der NC jedoch in den Vorjahren bei 1,8 und meine Abiturnote ist 1,8.
Meine Frage wäre jetzt, ob im Nachrückverfahren auch noch Leute mit einem schlechteren Schnitt (Bsp.: 1,9) reingekommen sind oder ob man damit schon keine realistische Chance mehr hatte? Es wäre auf jeden Fall nett, wenn man wüsste, mit welchem Schnitt die letzte Person noch reingekommen ist.

Vielleicht kann mir ja irgendjemand weiterhelfen!! Vielen Dank schon mal im Voraus! :)

Liebe Grüße
Re: Wie unterschiedlich ist der NC beim Nachrückverfahren ?
Hallo lakönig,

In einem ggf. statt findenden Nachrückverfahren hätten Sie mit Ihrer Durchschnittsnote durchaus noch Chancen auf einen Studienplatz mit Ihrem gewünschten Fach. NC-Werte aus den Nachrückverfahren werden für die Lehramtsstudiengänge im Gegensatz zu den anderen Studiengängen nicht veröffentlicht, da diese nicht aussagekräftig hinsichtlich der Chancen auf Zulassung in kommenden Nachrückverfahren wären, sondern eher irreführend sein könnten. Der Grund dafür ist, dass Ihre Chancen, im Nachrückverfahren in einem Lehramtsstudiengang einen Platz zu erhalten, mindestens genauso sehr von Ihrer Fächerkombination wie von Ihrer Durchschnittsnote abhängen. Nehmen z.B. in einem gegebenen Verfahren viele Bewerber/innen mit dem Fach Englisch und Ihrem anderen gewählten Unterrichtsfach ihren Studienplatz nicht an, steigen dem entsprechend Ihre Chancen mit dieser Kombination im Nachrückverfahren. Da nun die Annahmequote der Bewerber/innen für die unterschiedlichen Fächerkombinationen über die Jahre hinweg nicht konstant ist, sondern eher schwankt, schwanken auch die NC-Werte stark, so dass Sie aus diesen Werten keine Rückschlüsse auf Ihre Chancen in zukünftigen Verfahren ziehen könnten. Würden Sie dagegen versuchen, Ihre Chanceneinschätzung nur auf der Basis des Werts des Verfahrens im vorangegangenen Jahr vorzunehmen, wäre dies sehr irreführend, weil der Wert im darauf folgenden Jahr wieder ein ganz anderer sein kann. Ihnen bleibt hier also leider nur, es mit einer Bewerbung zu versuchen und das Beste zu hoffen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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