Bearbeitet Exmatrikulation/Rückmeldung nach Verteidigung
Liebes Campus-Center-Team,

ich habe im Laufe des letzten Semesters meine Dissertation verteidigt. Die Veröffentlichung steht noch aus.

Bislang hatte ich die Promotionsordnung so verstanden, dass nach Ablegen der letzten Prüfung (also der Verteidigung) das Promotionsstudium endet.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich wegen fehlender Rückmeldung zum Semesterende exmatrikuliert wurde. Kann ich dies auf sich beruhen lassen oder besteht hier Handlungsbedarf? Sprich: Muss ich eingeschrieben bleiben bis zur Veröffentlichung (laut Promotionsbüro nicht)? Muss ich im Campus-Center mein Zeugnis vorlegen und damit noch einmal melden, dass ich mein Studium beendet habe? Oder reicht es nun aus, dass ich jetzt zum Semesterende exmatrikuliert wurde?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße.
Re: Exmatrikulation/Rückmeldung nach Verteidigung
Liebe Frau Meyer,

Wenn das Promotionsbüro Ihnen bestätigt hat, dass Sie nicht mehr immatrikuliert sein müssen, um Ihre Promotion abzuschließen, hat alles seine Ordnung. Die Regelungen für die Promotion ergeben sich ausschließlich aus den Promotionsordnungen und sind somit in der Hoheit der Promotionsbüros in den Fakultäten, d.h. die Bestätigung des Promotionsbüro ist alles, was Sie brauchen. Sie müssen dem Campus-Center nur dann noch einmal Ihr Zeugnis vorlegen, wenn Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, auf der Ihr Abschluss als der Grund der Exmatrikulation vermerkt ist. In der Regel reicht als Nachweis Ihres Abschlusses aber das Zeugnis und die Urkunde aus und Sie benötigen diese Bescheinigung nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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