Guten Tag!
Ich mache gerade mein Abitur und habe vor, anschließend ein Studium an der Universität Hamburg aufzunehmen. Derzeit bin ich über meinen Vater privat versichert, möchte mich aber für das Studium in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern lassen. Beim Absenden des Immatrikulationsantrags brauche ich ja schon eine Bestätigung meiner Krankenkasse, dass ich versichert bin, zu dem Zeitpunkt bin ich aber ja noch nicht Student und somit auch nicht berechtigt für die studentische Krankenversicherung. Oder sehe ich das falsch? Wie ist das Verfahren, damit ich gesetzlich versichert ins Studium starten kann?
Viele Grüße
Tobias
Lieber Tobias,
Wie Sie am besten Ihre Krankenkasse wechseln können, können wir Ihnen leider nicht beantworten - mit dieser Frage müssen Sie sich an Ihre derzeitige und Ihre zukünftige Krankenkasse wenden.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch privat versichert sein, müssen Sie mit dem Immatrikulationsantrag zunächst eine Kopie einer Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht sowie eine Kopie des Nachweises der privaten Versicherung (eine Kopie des Versicherungsscheins genügt) einreichen. Sobald Sie Ihre Versicherung dann gewechselt haben, teilen Sie dies dem Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg mit und reichen eine neue Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie Sie am besten Ihre Krankenkasse wechseln können, können wir Ihnen leider nicht beantworten - mit dieser Frage müssen Sie sich an Ihre derzeitige und Ihre zukünftige Krankenkasse wenden.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch privat versichert sein, müssen Sie mit dem Immatrikulationsantrag zunächst eine Kopie einer Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht sowie eine Kopie des Nachweises der privaten Versicherung (eine Kopie des Versicherungsscheins genügt) einreichen. Sobald Sie Ihre Versicherung dann gewechselt haben, teilen Sie dies dem Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg mit und reichen eine neue Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Antwort! Die Krankenkasse habe ich jetzt erfolgreich gewechselt, allerdings benötigt meine neue nun, da es sich um eine studentische Krankenversicherung handelt, noch eine Bestätigung der Universität, dass ich auch wirklich für das kommende Wintersemester eingeschrieben bin. Dafür habe ich von ihr ein von der Uni auszufüllendes Formular erhalten (Meldung zur Krankenversicherung der Studenten). Kann ich das einfach mit meinen Immatrikulationsunterlagen mitschicken, sobald ich meinen Zulassungsbescheid habe, oder muss ich mir das, dann wenn meine Einschreibung erfolgt ist, im Studienbüro (oder woanders) unterzeichnen lassen?
Lieber Tobias,
Dies Formular wird von vielen Krankenkassen herausgegeben, wird aber an der Uni Hamburg nicht ausgefüllt. Als Bestätigung Ihrer Immatrikulation reichen Sie Ihrer Krankenkasse Ihre Immatrikulationsbescheinigung ein, sobald diese Ihnen in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wird. STiNE-Zugangsdaten bekommen Sie per Post drei bis vier Wochen nach Ablauf der Immatrikulationsfrist. Weitere Informationen zu den Semesterunterlagen finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ester.html unter "Studierendenausweis und Semesterticket".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Dies Formular wird von vielen Krankenkassen herausgegeben, wird aber an der Uni Hamburg nicht ausgefüllt. Als Bestätigung Ihrer Immatrikulation reichen Sie Ihrer Krankenkasse Ihre Immatrikulationsbescheinigung ein, sobald diese Ihnen in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wird. STiNE-Zugangsdaten bekommen Sie per Post drei bis vier Wochen nach Ablauf der Immatrikulationsfrist. Weitere Informationen zu den Semesterunterlagen finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ester.html unter "Studierendenausweis und Semesterticket".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Antwort! Eine letzte Frage habe ich noch: Auf der Versicherungsbescheinigung, die ich von der Krankenkasse steht unter Krankenversicherungsnummer nur "Ist beantragt", ist das ausreichend? Unter http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erung.html steht nämlich, dass die Versichertennummer aus der Bescheinigung hervorgehen muss. Muss ich mich also noch um eine neue Bescheinigung bemühen, sobald ich meine Versichertennummer habe?
Viele Grüße
Tobias
vielen Dank für Ihre Antwort! Eine letzte Frage habe ich noch: Auf der Versicherungsbescheinigung, die ich von der Krankenkasse steht unter Krankenversicherungsnummer nur "Ist beantragt", ist das ausreichend? Unter http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erung.html steht nämlich, dass die Versichertennummer aus der Bescheinigung hervorgehen muss. Muss ich mich also noch um eine neue Bescheinigung bemühen, sobald ich meine Versichertennummer habe?
Viele Grüße
Tobias
Lieber Tobias,
Die Versichertennummer können Sie nachreichen, Sie brauchen dafür keine neue Bescheinigung. Schicken Sie die Nummer einfach, sobald sie vorliegt, über dies Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Versichertennummer können Sie nachreichen, Sie brauchen dafür keine neue Bescheinigung. Schicken Sie die Nummer einfach, sobald sie vorliegt, über dies Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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