Ich bin dabei die Online-Bewerbung für den Masterstudiengang "Journalismus und Kommunikationswissenschaft" auszufüllen. Dabei sind ein paar Verständnisfragen aufgekommen.
1. Bei dem Abschnitt "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" sollen sich ja eigentlich keine zeitlichen Überschreitungen übergeben. Bei mir ist es so, dass ich vom WS15/16 bis SS18 an meiner privaten staatlich anerkannten Hochschule immatrukuliert war (bzw. auch noch bin). Allerdings war ich im SS17 in an einer schottischen Universität im Auslandssemester. Das ist verpflichtend in meinem Studium.
Gebe ich dann in meiner ersten Eintragung dann trotzdem WS15/16 bis SS18 an? Auch wenn sich dass mit meiner Eintragung zum Auslandssemester doppelt? Des Weiteren muss ich dort ja etwas unter dem Stichwort "Abschluss" angeben. Aber ich habe ja dort keinen Abschluss erworben. Der Aufenthalt war nötig, damit ich an meiner deutschen Hochschule den Bachelor erwerbe. Die Möglichkeit "keine Angabe" oder "keinen Abschluss" gibt es aber nicht. Was soll ich da machen?
Außerdem kann ich bei meinem Inlandsstudium unter Abschluss nicht soetwas wie "Bachelor of Arts" angeben (den ich ja erwerbe), sondern nur Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen. Da sie eine private Hochschule (wenn auch staatlich anerkannt) scheinbar als "sonstige deutsche Hochschule" einordnen habe ich dort jetzt "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" angegeben. Oder hätte ich trotzdem Bachelor an Fachhochschulen angeben sollen?
2. Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" muss man auch nochmal Typ der Hochschule angeben. Auch hier die Frage, soll ich Fachhochschule oder Sonstige Hochschule angeben?
3. Beim Abschnitt "Vorkenntnisse - Journalistik und Kommunikationswissenschaft" muss man Module / Lehrveranstaltungen zu Methoden der empirischen Sozialforschung angeben. Da man 9 ECTS nachweisen muss. Allerdings gibt es nur drei Felder für drei Veranstaltungen. Meine drei Module ergeben nur 7 ECTS. Ein viertes Feld zum Vermerk, dass ich die erstlichene mit der Bachelor Arbeit erfüllen werde (wie es ja möglich ist) gibt es nicht. Ist das nicht schlimm oder denkt das System jetzt, dass ich die Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle?
Zusatz: Für die Beantwortung von 1. und 2. ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass ich aktuell an der "University of Applied Sciences Europe" in Iserlohn studiere. (Früher hieß sie "Business and Information Technology School".) http://www.bits-hochschule.de/de/
Liebe Frau Seiler,
1. Wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben, geben Sie diesen im Studienverlauf nicht an, sondern nennen dort nur Ihre Immatrikulation an der deutschen Hochschule. Ein Eintrag WiSe 15/16 bis SoSe 18 ist also korrekt. Als Abschluss ist "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" korrekt.
2. Hier ist "Sonstige Hochschule" korrekt.
3. Ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird nicht nur durch das System, sondern auch durch den Fachbereich Sozialwissenschaften anhand der Dokumente, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen, überprüft. Aufgrund der Angaben im System werden Sie also nicht von der Bewerbung ausgeschlossen. Bitte machen Sie aber in Ihren Unterlagen deutlich, dass Sie beabsichtigen, Ihre Bachelorarbeit zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geltend zu machen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben, geben Sie diesen im Studienverlauf nicht an, sondern nennen dort nur Ihre Immatrikulation an der deutschen Hochschule. Ein Eintrag WiSe 15/16 bis SoSe 18 ist also korrekt. Als Abschluss ist "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" korrekt.
2. Hier ist "Sonstige Hochschule" korrekt.
3. Ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird nicht nur durch das System, sondern auch durch den Fachbereich Sozialwissenschaften anhand der Dokumente, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen, überprüft. Aufgrund der Angaben im System werden Sie also nicht von der Bewerbung ausgeschlossen. Bitte machen Sie aber in Ihren Unterlagen deutlich, dass Sie beabsichtigen, Ihre Bachelorarbeit zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geltend zu machen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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