Hallo,
Ich möchte mich für den oben genannten Master bewerben. In den Zulassungsvoraussetzungen steht allerdings, dass ich einen Bachelor mit dem Lehramtstyp 5 studiert haben muss. Ich habe an der Europa Universität Flensburg den BA in den Vermittlungswissenschaften mit der Fächerkombination Gesundheit und Ernährung und Biologie erlangt, welcher dem Lehramtstyp 3 entsprechen müsste. Alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfülle ich.
Kann ich unter Auflagen trotzdem den Master an der Uni Hamburg studieren?
Mit besten Grüßen
Inken S.
Liebe Inken,
Wenn Sie einen Bachelorstudiengang des KMK-Lehramtstyps 3 studiert haben, ist eine Bewerbung für den Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg nicht möglich, da die Lehramtstypen von Bachelor und Master zwingend übereinstimmen müssen. Auch eine Zulassung unter Auflagen ist nicht möglich.
Der Weg zum Studium des Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg führt damit zwingend über das Studium eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs des KMK-Lehramtstyps 5. Ggf. können Sie sich aber für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen Ernährungs– und Haushaltswissenschaften der Uni Hamburg bewerben und diesen unter Anrechnung von Studienleistungen au Ihrem Studium in Flensburg verkürzt studieren, um sich anschließend für den Master zu bewerben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Noch ein Hinweis zu diesem Weg: Für die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ist eine der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechende Berufsausbildung bzw. ein 12monatiges Betriebspraktikum erforderlich. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie einen Bachelorstudiengang des KMK-Lehramtstyps 3 studiert haben, ist eine Bewerbung für den Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg nicht möglich, da die Lehramtstypen von Bachelor und Master zwingend übereinstimmen müssen. Auch eine Zulassung unter Auflagen ist nicht möglich.
Der Weg zum Studium des Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg führt damit zwingend über das Studium eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs des KMK-Lehramtstyps 5. Ggf. können Sie sich aber für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen Ernährungs– und Haushaltswissenschaften der Uni Hamburg bewerben und diesen unter Anrechnung von Studienleistungen au Ihrem Studium in Flensburg verkürzt studieren, um sich anschließend für den Master zu bewerben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Noch ein Hinweis zu diesem Weg: Für die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ist eine der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechende Berufsausbildung bzw. ein 12monatiges Betriebspraktikum erforderlich. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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