Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
bezüglich meiner Immatrikulation im Studiengang “Politics, Economics and Philosophy, MSc“ würde ich Sie gerne noch etwas fragen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
1. Die richtige Checkliste ist die für Master International und nicht die für Master papierlose Online-Bewerbung, d.h. es wird kein beglaubigtes Transkript benötigt. Stimmt das?
2. Wie kann ich einen TOEFL Test amtlich beglaubigen lassen (die Veranstalter des Tests wollen das Ergebnis nur direkt an die jeweilige Universität schicken) bzw. brauche ich das überhaupt als Bescheinigung der Fremdsprachenkenntnis?
3. Reicht eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse ausgestellt am 29. März aus oder muss ich eine neue Bestätigung beantragen?
4. Zu Immatrikulationsantrag unter Punkt 7 “Bisheriger Studienverlauf“: Soll hier bei einem Auslandssemester die Gastuniversität oder die Universität in Deutschland angegeben werden, bei der man weiterhin immatrikuliert war?
Leider konnte ich diese Fragen nicht mit Hilfe der Webseiten der Universität Hamburg beantworten, deswegen wende ich mich direkt an Sie.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas
Lieber Jonas,
1. Das stimmt.
2. Das Ergebnis des TOEFL-Tests müssen Sie mit der Immatrikulation einreichen. Bitte schicken Sie zunächst eine eine einfache Kopie des Ergebnisses. Hinsichtlich der Beglaubigung und der direkten Zusendung durch den Testanbieter besteht derzeit noch Klärungsbedarf - ich melde mich wieder dazu. Sollte über die einfache Kopie hinaus ein weiteres Dokument erforderlich sein, können Sie dies in jedem Fall auch noch nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen.
3. Die Bestätigung reicht vorerst aus - sollte später eine aktuellere Bescheinigung erforderlich sein, würden Sie benachrichtigt.
4. Bei einem Studium im Ausland geben Sie hier die Gastuniversität an.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Das stimmt.
2. Das Ergebnis des TOEFL-Tests müssen Sie mit der Immatrikulation einreichen. Bitte schicken Sie zunächst eine eine einfache Kopie des Ergebnisses. Hinsichtlich der Beglaubigung und der direkten Zusendung durch den Testanbieter besteht derzeit noch Klärungsbedarf - ich melde mich wieder dazu. Sollte über die einfache Kopie hinaus ein weiteres Dokument erforderlich sein, können Sie dies in jedem Fall auch noch nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen.
3. Die Bestätigung reicht vorerst aus - sollte später eine aktuellere Bescheinigung erforderlich sein, würden Sie benachrichtigt.
4. Bei einem Studium im Ausland geben Sie hier die Gastuniversität an.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort, damit haben sich alle Fragen geklärt.
Beste Grüße
Jonas
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort, damit haben sich alle Fragen geklärt.
Beste Grüße
Jonas