Guten Morgen,
nachdem ich einen positiven Bescheid bezüglich meiner Promotionsanzeige bekommen habe, ist nun meine Frage, bis wann ich mich immatrikuliert haben muss.
In dem Bescheid ist keine individuelle Frist vermerkt, weshalb ich davon ausgehe, dass ich mich bis zum Beginn des nächsten Semesters eingeschrieben haben muss, früher ist natürlich möglich.
Stimmt das so?
Vielen Dank und schönen Tag noch,
Julia
Liebe Julia,
ich gehe davon aus, dass Sie mit der "Promotionsanzeige" die von der Fakultät ausgestellte Promotionszulassung meinen. Wenn in diesem Schreiben keine Immatrikulationsfrist vermerkt ist, können Sie sich jetzt noch in das Sommersemester einschreiben (hier wäre der gesamte Semesterbeitrag zu überweisen) oder erst zum Wintersemester 2018/19.
Informationen zur Einschreibung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
ich gehe davon aus, dass Sie mit der "Promotionsanzeige" die von der Fakultät ausgestellte Promotionszulassung meinen. Wenn in diesem Schreiben keine Immatrikulationsfrist vermerkt ist, können Sie sich jetzt noch in das Sommersemester einschreiben (hier wäre der gesamte Semesterbeitrag zu überweisen) oder erst zum Wintersemester 2018/19.
Informationen zur Einschreibung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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