Bearbeitet Bewerbung mit Abschluss Studienkolleg
Ich bin an dem Studiengang Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I interessiert.

Ich werde am 12. 13. und 14. Juni die Festellungsprüfungen (G-Kurs) am Studienkolleg in München absolvieren. Ich bekomme deshalb mein Zeugnis/Note erst am 11. Juli.

Wie gehe ich in diesem Fall mit der Bewerbung vor?
Bewerbe ich mich über das Online-Portal oder wo muss ich mich mit dem Abschluss Studienkolleg bewerben?
Muss ich bis zum 11. Juli warten um die Bewerbung zu machen oder kann ich die Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung später einreichen?
Re: Bewerbung mit Abschluss Studienkolleg
Hallo ijimenezk,

Wenn Sie sich mit eine ausländischen Abschluss und einer Feststellungsprüfung bewerben, reicht die Onlinebewerbung nicht aus, sondern Sie müssen zusätzlich zur Bewerbung Unterlagen an die Uni Hamburg schicken. Welche Unterlagen dies sind, ist hier erklärt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html Wenn Sie Ihr Zeugnis am 11.07. erhalten, und die Unterlagen an dem Tag noch mit der Post verschicken, sollten sie aber noch rechtzeitig an der Uni Hamburg ankommen.

Sie sollten auch mit dem Abschicken der Online-Bewerbung warten, bis Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, da Ihre Angaben in der Online-Bewerbung exakt mit dem Datum und der Note auf dem Zeugnis übereinstimmen müssen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung mit Abschluss Studienkolleg
Danke für die Antwort.

In dem Link über welche Unterlagen ich einreichen muss stand folgendes:
"(...)
Bitte beachten Sie:
Im Auswahlverfahren wird die gemittelte Gesamtnote Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und der Feststellungsprüfung berücksichtigt.

Hierzu werden folgende Nachweise akzeptiert:
Sollte das Zeugnis der Feststellungsprüfung diese gemittelte Gesamtnote ausweisen, tragen Sie diese Note bitte in der Onlinebewerbung ein und reichen die Kopie wie oben beschrieben ein.

Falls Ihr Zeugnis der Feststellungsprüfung diese gemittelte Gesamtnote NICHT enthält, tragen Sie bei der OnlineBewerbung die Note 9,9 ein und reichen zusätzlich einen der folgenden Nachweise ein:
eine Bescheinigung Ihres Studienkollegs über die umgerechnete Note Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder
eine Vorprüfungsdokumentation von uniassist, Informationen hierzu finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/vpd ac). (...)"


Ich habe einen Bescheid über die Anerkennung ausländischer Bildungsnschweise, von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, bekommen. Das Zeugnis des Studienkollegs gilt nur in Verbindung mit diesem Bescheid (so steht es auf dem Zeugnis).
Meine Frage ist, ob dieser Bescheid ausreicht oder muss ich eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist haben?

Vielen Dank im Voraus.
Re: Bewerbung mit Abschluss Studienkolleg
Hallo ijimenezk,

Der Bescheid reicht für die Bewerbung (in Verbindung mit dem Feststellungsprüfungszeugnis) aus. Wichtig ist aber, dass der Bescheid eine umgerechnete Note Ihres Abschlusses im Heimatland enthält oder dass diese Note auf Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis mit ausgewiesen wird oder mit der Note der Feststellungsprüfung in einer Gesamtnote angegeben wird. Sollte die Note Ihres Abschlusses im Heimatland nicht in einem der Dokumente, das Sie einreichen, ausgewiesen sein, würde diese Note im Auswahlverfahren mit 4,0 angesetzt und mit der Note der Feststellungsprüfung verrechnet. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung zwar auch ohne diese Note formal korrekt ist, Sie aber ohne die Note eventuell schlechtere Chancen im Auswahlverfahren haben.

Wenn Sie keine ausgewiesene Note haben, lohnt es sich also, eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist zu beantragen. Diese werden Sie aber vermutlich in diesem Jahr nicht mehr rechtzeitig für eine fristgerechte Bewerbung erhalten, da die Bearbeitungszeit bei uni-assist ca. 4 Wochen beträgt und die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. endet.

Sollten Sie für den Abschluss im Heimatland keine ausgewiesene Note haben, schreiben Sie mir gern noch einmal, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten und welche Note Sie in der Feststellungsprüfung erreicht haben, dann kann ich Ihnen noch Genaueres dazu sagen, wie groß Ihre Chancen im Auswahlverfahren ohne eine ausgewiesene Abschlussnote aus dem Heimatland sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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