Bearbeitet BFD
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache ab dem 1.9.2015 ein BFD bin aber bereits zum Wintersemester 2015 an der Uni Zugelassen. Kann ich den Studienplatz ein Jahr aufschieben?
Re: BFD
Liebe/r Feeli,

Das ist möglich. Wenn Sie sich unmittelbar vor Ihrem Dienst erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen Ihrer Dienstverpflichtung nicht annehmen können, haben Sie für die zwei auf das Dienstende folgenden Vergabeverfahren einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Diesen können Sie an der Uni Hamburg geltend machen, indem Sie sich z.B. für das Wintersemester nächsten Jahres erneut bewerben und mit Ihrer Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Für den Antrag benötigen Sie eine Dienstzeitbescheinigung und Ihren vor Beginn des Dienstes erhaltenen Zulassungsbescheid.

Sollten Sie sich über hochschulstart.de für einen der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie beworben haben, gelten allerdings andere Regelungen bezüglich der Inanspruchnahme einer bevorzugten Zulassung. Genauere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Merkblatt: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... dienst.pdf

Auch bei einer Bewerbung für die Studiengänge B.Sc. Psychologie und Staatsexamen Rechtswissenschaft über das Dialogorientierte Serviceverfahren gibt es abweichende Regelungen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls in dem oben verlinkten Merkblatt und auf der folgenden Seite unter "6. Bescheide (Zulassung/Einschreibung, Rückstellung und Ablehnung)": http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... /dosv.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: BFD
Kann die Nebenfachwahl dann auch erst zum Wintersemester 2016 erfolgen?
Re: BFD
Liebe/r Feeli,

Die Option der bevorzugten Zulassung gilt nur für die Haupt- und Nebenfachkombination, für die Sie bereits eine Zulassung erhalten haben. Sie können daher im nächsten Jahr kein anderes Nebenfach wählen als das Nebenfach, für das Sie jetzt eine Zulassung erhalten haben. Eine Ausnahme bestünde, falls das Nebenfach, das Sie dann wählen möchten, im nächsten Jahr zulassungsfrei wäre. In ein zulassungsfreies Nebenfach könnten Sie im nächsten Winter auch dann eingeschrieben werden, wenn Sie in diesem Jahr für ein anderes Nebenfach zugelassen wurden. Ob im nächsten Wintersemester Nebenfächer zulassungsfrei sein werden und falls ja, welche das dann sein werden, steht aber noch nicht fest.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten