Hallo zusammen,
ich würde mich gerne bewerben. Allerdings stolpere ich gerade über den Absatz mit der Frage zu den Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen.
Ich habe bis jetzt nicht studiert und keine Prüfungen an irgendeiner Uni abgelegt. Ich habe allerdings eine Ausbildung gemacht und die Abschlussprüfung bestanden. Leider kann ich diese Frage nicht umgehen. Was genau muss ich da jetzt ankreuzen? Oder kann ich diese Frage einfach unbeantwortet lassen?
Muss ich um VWL zu studieren noch eine Prüfung ablegen? Wenn ja, in welchem Bereich wäre diese und wo finde ich dazu mehr Informationen?
Es wäre super, wenn ich hierzu eine Info bekommen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Katja
Liebe Katja,
Unbeantwortet lassen können Sie die Frage danach, ob Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht. Wenn Sie noch nie studiert haben, beantworten Sie die Frage schlicht mit "Nein".
Um VWL zu studieren, müssen Sie keine Prüfung ablegen, sofern Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal. In diesem Fall können Sie die Hochschulzugangsberechtigung unter Umständen über eine Prüfung erwerben, das ist dann aber nicht mehr in diesem Jahr möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Unbeantwortet lassen können Sie die Frage danach, ob Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht. Wenn Sie noch nie studiert haben, beantworten Sie die Frage schlicht mit "Nein".
Um VWL zu studieren, müssen Sie keine Prüfung ablegen, sofern Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal. In diesem Fall können Sie die Hochschulzugangsberechtigung unter Umständen über eine Prüfung erwerben, das ist dann aber nicht mehr in diesem Jahr möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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