Sehr geehrtes Team der Universität Hamburg,
ich habe eben gelesen, dass man vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen wird, wenn man bereits in diesem Studiengang studiert (hat) --> Seite 12 im Informationsdokument. Ich wollte mich mit der Abschlussnote 1,3 (Staatsexamen Gymnasium) meines vorherigen Studiengangs auf den Bachelor Grund- und Realschullehramt bewerben. Ich war im Sommersemester 2017 an der PH-Heidelberg in den "Primarstufen"-Bachelor eingeschrieben und studiere zur Zeit Grundschule auf Staatsexamen an der Universität Gießen.
Ich frage nun, ob die oben erwähnte Klausel ebenso auf mich zutrifft. Theoretisch handelt es sich nicht um die gleichen Studiengänge, da es nur auf die Grundschule bezogen ist. Dennoch wollte ich Gewissheit bezüglich meines Problems haben, weswegen mir eine Antwort ihrerseits sehr helfen würde.
Ich bedanke mich im Voraus.
Mit den besten Grüßen und noch einen schönen Tag,
Stefan Sichelschmidt
Lieber Herr Sichelschmidt,
Ihre Einschätzung ist richtig: Da es sich bei den Studiengängen um unterschiedliche Lehramtstypen handelt, handelt es sich nicht um gleiche Studiengänge. Sie können sich also ohne Probleme als Studienanfänger bewerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Einschätzung ist richtig: Da es sich bei den Studiengängen um unterschiedliche Lehramtstypen handelt, handelt es sich nicht um gleiche Studiengänge. Sie können sich also ohne Probleme als Studienanfänger bewerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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