Liebes CampusCenter-Team,
ich habe heute meine Zulassung für das kommende Wintersemester erhalten. Derzeit bin ich noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert, möchte dort aber bis Ende September fristgerecht exmatrikuliert sein, um meinen neuen Studiengang an der Uni HH aufnehmen zu können.
Laut Immatrikulationsantrag muss die Exmatrikulationsbescheinigung aber schon 10 Tage nach Abgabe des Antrags vorliegen, also spätestens bis zum 5.9.2015. Bis dahin werde ich leider noch nicht mit meiner Bachelorarbeit fertig und somit exmatrikuliert sein – gibt es hier Ausnahmeregelung bzw. bis wann ist die Exmatrikulationsbescheinigung spätestens nachzureichen?
Danke im Voraus!
Beste Grüße
Stephan