Meine Frage wäre, ob eine 3-jährige Berufserfahrung nötig ist, wenn man ohne Abitur studieren will. Ich habe vorher schon in einem medizinischen Beruf gearbeitet, tue dies jetzt mit einem anderen Schwerpunkt und fühle mich in der geistigen Reife dazu fähig, ein Studium zu beginnen.
Wäre dies möglich?
Hallo Mailinchen,
eine Möglichkeit, sich für einen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung). Die Berufstätigkeit muss nicht zwingend im fachlichen Zusammenhang mit der Ausbildung sein.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich innerhalb der Bewerbungsfrist vom 1. Juni- 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Sollten Sie nach Ihrer Ausbildung eine darauf basierenden Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, könnten Sie sich u.U. mit der Note der Fortbildungsprüfung direkt für einen Studiengang Ihrer Wahl bewerben. Informationen zur Bewerbung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
BK
eine Möglichkeit, sich für einen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung). Die Berufstätigkeit muss nicht zwingend im fachlichen Zusammenhang mit der Ausbildung sein.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich innerhalb der Bewerbungsfrist vom 1. Juni- 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
Sollten Sie nach Ihrer Ausbildung eine darauf basierenden Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, könnten Sie sich u.U. mit der Note der Fortbildungsprüfung direkt für einen Studiengang Ihrer Wahl bewerben. Informationen zur Bewerbung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
BK
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