Sehr geehrte Damen und Herren,
während meiner Bewerbung für den Studiegengang der Betriebswirtschaftslehre bin ich nach der erfolgreichen einreichung der Online-Bewerbung eine folgende Fragen gestoßen.
Muss ich bei der Einsendung der Nachweise ein Motivationsschreiben mit beigefügen?
Kann ich auch Urkunden und Auszeichungen die nicht explizit gefragt werden der Bewerbung beifügen?
Mit freundlichen Grüßen
Lennart
Lieber Lennart,
im Zulassungsverfahren für den Bachelorstudiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre erhalten Sie einen Studienplatz entweder über die Leistungsliste (Abiturnote) oder über die Warteliste (Wartezeit). Andere Kriterien wie bspw. Motivationsschreiben finden im Zulassungsverfahren keine Berücksichtigung.
Informationen zum Zulassungsverfahren an der Universität Hamburg finden Sie detailliert auf der folgenden Seite beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Es reicht für eine formgerechte Bewerbung aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Juli elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen. Das bedeutet: wenn Sie ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule in Deutschland erworben haben und keinen Sonderantrag stellen, müssen Sie für Ihre Bewerbung keine Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
im Zulassungsverfahren für den Bachelorstudiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre erhalten Sie einen Studienplatz entweder über die Leistungsliste (Abiturnote) oder über die Warteliste (Wartezeit). Andere Kriterien wie bspw. Motivationsschreiben finden im Zulassungsverfahren keine Berücksichtigung.
Informationen zum Zulassungsverfahren an der Universität Hamburg finden Sie detailliert auf der folgenden Seite beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Es reicht für eine formgerechte Bewerbung aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Juli elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen. Das bedeutet: wenn Sie ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule in Deutschland erworben haben und keinen Sonderantrag stellen, müssen Sie für Ihre Bewerbung keine Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
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Campus-Center
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