Bearbeitet Universitätswechsel
Liebes CC-Forum-Team,

ich bin mir noch nicht sicher, ob ich nicht vielleicht doch Psychologie an Ihrer Universität studieren möchte statt an der Fernuniversität in Hagen. Ich studiere dort seit zwei Semestern, habe aber noch keine Leistungen erbracht (außer der Prüfungsvorleistung). Wie muss ich mich bewerben und was muss ich beim Wechsel beachten? Kann ich mich für zwei Studiengänge an Ihrer Universität bewerben?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Jennifer
Re: Universitätswechsel
Liebe Jennifer,

Wenn Sie wirklich noch keine Leistungen im Studiengang Psychologie an der Fernuni Hagen erworben haben, können Sie sich für Psychologie an der Uni Hamburg bewerben - Sie bewerben sich dann wieder als Studienanfängerin. In der Online-Bewerbung müssen Sie in dem Fall bestätigen, dass Sie für den Studiengang Psychologie noch keine Leistungen erbracht haben und Sie müssen dies auch durch ein Transcript of Records oder eine Bestätigung der Prüfungsstelle der Fernuni Hagen belegen - den Nachweis müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. Sollten Sie schon Leistungen erbracht haben, wäre eine Bewerbung nicht möglich, da Sie sich dann nur für ein höheres Fachsemester bewerben dürften, was im Studiengang Psychologie nicht möglich ist, da für diesen Studiengang keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob die Prüfungsvorleistung, die Sie erwähnen, als Leistung gilt, müssen Sie an der Fernuni Hagen in Erfahrung bringen - wichtig ist, dass Ihnen von dort bescheinigt wird, dass Sie keine Leistungen erbracht haben.

Mehrfachbewerbungen sind an der Uni Hamburg nur in wenigen Ausnahmefällen möglich - die Konstellation Psychologie und Rechtswissenschaft gehört aber zu diesen Ausnahmen, daher können Sie sich für beide Studiengänge gleichzeitig bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren, innerhalb dessen Sie schon bei Ihrer Bewerbung Prioritäten angeben müssen, d.h. festlegen müssen, welcher der beiden Studiengänge Ihre erste und Ihre zweite Wahl ist. Hier sollten Sie daher gut überlegen, wie Sie Ihre Prioritäten setzen. Weitere Informationen zum DoSV und zur Priorisierung finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/dosv

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Universitätswechsel
Liebe Frau Schelling,

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das war mir so nicht bewusst. Kann ich mich denn für das Wintersemester an der Fernuniversität rückmelden, falls ich nicht für Psychologie angenommen werde? Und sollte ich doch angenommen werden: Was passiert dann mit meiner Einschreibung an der Fernuniversität?

Noch eine Frage: Soll ich das Transcript of Records also per Post während des Bewerbungszeitraums an Ihre Bewerberstelle schicken?

Und zuletzt: Kann ich also Jura und Psychologie gleichzeitig an Ihrer Universität studieren?

Vielen Dank erneut im Voraus für die Beantwortung meiner vielen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jennifer
Re: Universitätswechsel
Liebe Jennifer,

Sollten Sie an der Uni Hamburg für Psychologie zugelassen werden, müssen Sie sich an der Fernuni Hagen exmatrikulieren, um den Studienplatz an der Uni Hamburg anzunehmen - zur Einschreibung benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule. Sollte es zeitlich schwierig sein, die Bescheinigung rechtzeitig zur Einschreibung zu erhalten, da Sie mit der Exmatrikulation warten möchten, bis Sie sicher sind, an der Uni Hamburg zugelassen zu sein, ist das kein Problem - Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung auch nachreichen. Sollten Sie keine Zulassung der Uni Hamburg erhalten, können Sie sich selbstverständlich an der Fernuni Hagen zurückmelden und dort weiter studieren.

Das Transcript of Records schicken Sie innerhalb der Bewerbungsfrist mit einem Ausdruck Ihres Online-Bewerbungsformulars an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg.

Dass Sie sich für Jura und Psychologie gleichzeitig bewerben können, bedeutet nicht, dass Sie beide Studiengänge ohne Weiteres parallel studieren können. Ich hatte Ihre Frage so verstanden, dass Sie sich lediglich parallel bewerben möchten. Wenn Sie für beide Studiengänge zugelassen werden, müssten Sie sich entscheiden, welchen der beiden Studiengänge Sie studieren möchten. Wenn Sie wirklich beide Studiengänge parallel studieren möchten, ist zusätzlich zur parallelen Bewerbung ein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich. Informationen zum Antrag finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Den Antrag müssen Sie auch stellen, wenn Sie für den Fall einer Zulassung für Jura und einer Ablehnung für Psychologie an der Uni Hamburg planen, an der Fernuni Hagen für Psychologie eingeschrieben zu bleiben und parallel Jura an der Uni Hamburg zu studieren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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