Guten Tag,
ich möchte mich zum WS 2018/2019 auf ein Zweitstudium für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben. Meine erste HZB habe ich über das Abitur an einem Gymnasium im Jahr 2012 erworben. Im April 2016 habe ich mein Erststudium abgeschlossen und seitdem nicht mehr weiter studiert.
Im Merkblatt Nr. 9 zu den Hinweisen zum Zweitstudium steht, dass es keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienanwerber gäbe. Weiterhin steht da, dass "die Wartezeit [...] in diesen Fällen dann ebenfalls ab Datum des Studienabschlusses berechnet" werden würde.
Kann ich mir in diesem Fall 4 Wartesemester anrechnen lassen oder bezieht sich dieser Satz lediglich auf Bewerber, die ihre HZB durch ein 6-Semestriges Studium erworben haben?
Freundliche Grüße
Jenny Tram
Liebe Jenny,
Sie können sich für Ihr zweites Studium an der Universität Hamburg mit Ihrer Abiturnote oder mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben, sofern Ihr Bachelorstudiengang eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semester aufweist und in Deutschland absolviert wurde. Wartesemester sind alle Semester, die seit Erhalt Ihres Abiturs verstrichen sind und in denen Sie an keiner staatlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Wenn Sie sich mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben, werden nur die Semester als Wartesemester gezählt, die Sie seit Studienabschluss nicht mehr immatrikuliert waren.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können sich für Ihr zweites Studium an der Universität Hamburg mit Ihrer Abiturnote oder mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben, sofern Ihr Bachelorstudiengang eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semester aufweist und in Deutschland absolviert wurde. Wartesemester sind alle Semester, die seit Erhalt Ihres Abiturs verstrichen sind und in denen Sie an keiner staatlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Wenn Sie sich mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben, werden nur die Semester als Wartesemester gezählt, die Sie seit Studienabschluss nicht mehr immatrikuliert waren.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich würde mich in diesem Fall mit meinem Bachelorzeugnis bewerben, das ich im April 2016 erworben habe und würde demnach 4 Wartesemester angerechnet bekommen. Muss ich das explizit in der Bewerbung angeben oder werden meine Wartesemester automatisch ermittelt?
Liebe Grüße
Jenny Tram
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich würde mich in diesem Fall mit meinem Bachelorzeugnis bewerben, das ich im April 2016 erworben habe und würde demnach 4 Wartesemester angerechnet bekommen. Muss ich das explizit in der Bewerbung angeben oder werden meine Wartesemester automatisch ermittelt?
Liebe Grüße
Jenny Tram
Liebe Jenny,
die Wartesemester werden automatisch berechnet, indem Sie das Ausstellungsdatum Ihres Bachelorzeugnisses eintragen. Bitte lassen Sie dennoch bei einer Bewerbung mit einem Bachelorzeugnis Ihre Wartesemester überprüfen. Nutzen Sie hierfür das folgenden Kontaktformular unter Angabe Ihrer Bewerbernummer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Wartesemester werden automatisch berechnet, indem Sie das Ausstellungsdatum Ihres Bachelorzeugnisses eintragen. Bitte lassen Sie dennoch bei einer Bewerbung mit einem Bachelorzeugnis Ihre Wartesemester überprüfen. Nutzen Sie hierfür das folgenden Kontaktformular unter Angabe Ihrer Bewerbernummer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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