Bearbeitet Promotion und Zweitstudium
Guten Tag,

ich bin Promotionsstudentin (Rechtswissenschaft) an einer anderen Universität, promoviere dort aber extern und würde gern parallel ein Zweitstudium (Bachelor Italienisch oder Romanische Linguistik) an der Universität Hamburg aufnehmen.

Meine Fragen lauten:

1. Ist das möglich?
2. Verstehe ich es richtig, dass bei der Bewerbung kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbern gemacht wird?
3. Erhebt die Universität Hamburg Zweitstudiengebühren bzw. wie hoch sind generell die Studiengebühren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Re: Promotion und Zweitstudium
Hallo NicKl,

1. Ja, das ist möglich. Hierfür müssen Sie bei der Bewerbung an der Uni Hamburg einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen. Informationen zum Antrag finden sie hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium
2. Das verstehen Sie richtig. Allerdings muss zusätzlich zu einer Zulassung für das Studium auch Ihr Antrag auf das Doppelstudium bewilligt werden, wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
3. Die Uni Hamburg erhebt keine Studiengebühren, weder für ein Erst- noch für ein Zweitstudium. Für das Studium an der Uni Hamburg wird lediglich ein Semesterbeitrag fällig: http://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotion und Zweitstudium
Besten Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!
Re: Promotion und Zweitstudium
Nochmals guten Tag und vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Nun muss ich doch noch einmal etwas erfragen: Könnten Sie mir Hinweise dazu geben, wie häufig Anträge auf ein Doppelstudium bewilligt werden? Aus welchen Gründen werden die meisten Doppelstudien aufgenommen? Gibt es Fächerkombinationen, die eher genehmigt werden als andere?

Mir fällt es schwer, die Erfolgschancen meines Antrages auf ein Doppelstudium einzuschätzen. Jeder Anhaltspunkt hierzu ist mir gerade sehr willkommen!

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Re: Promotion und Zweitstudium
Hallo NicKl,

die Bewilligung eines Antrags auf ein Doppelstudium hängt zunächst davon ab, ob die jeweiligen Fakultäten die Durchführbarkeit des Doppelstudiums bestätigen (siehe Merkblatt). Dass sie dies tun, ist eine notwendige Bedingung für die Bewilligung des Antrags. Weiterhin hängt die Bewilligung von Ihrer Begründung dafür ab, dass Sie das Vorhaben, das Sie mit dem parallelen Studium beider Studiengänge verfolgen, nicht genauso gut durch ein aufeinander folgendes Studium beider Studiengänge realisieren können. Wenn diese zusätzlich zur Bestätigung der Fakultäten plausibel ist, spricht viel dafür, dass Ihr Antrag bewilligt wird. Eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit der Bewilligung kann ich Ihnen daher ohne Kenntnis der Stellungnahmen der Fakultäten und Ihrer Begründung nicht geben. Zahlen über die Häufigkeit der Bewilligung würden Ihnen daher auch nicht weiterhelfen, da diese über die Chancen Ihres konkreten Antrags nichts aussagen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotion und Zweitstudium
Hallo Frau Schelling,

besten Dank auch für diese schnelle Antwort! Die Aspekte, die Sie ansprechen, sind alle sehr hilfreich. Ich werde sie bei meiner Begründung berücksichtigen und hoffe, dass alles klappt.

Viele Grüße
Re: Promotion und Zweitstudium
Guten Tag,

trotz Ihrer hilfreichen Antworten haben sich bei mir noch Fragen ergeben.

Ich habe verstanden, dass ich für den Antrag auf Doppelstudium die Online-Bewerbung ausfüllen und gemeinsam mit der Begründung für das Doppelstudium einreichen muss. Ich muss auch eine Bestätigung der Durchführbarkeit der beteiligten Lehreinheiten einreichen. Da nur einer meiner Studiengänge an der Universität Hamburg ist, frage ich mich: Genügt die Bestätigung der beteiligten Fakultät der Universität Hamburg oder muss ich auch eine Bestätigung meiner anderen Universität vorlegen?

Außerdem weiß ich jetzt, dass ich mich für den Bachelor Italienisch mit Nebenfach Volkskunde / Kulturanthropologie einschreiben möchte. An wen muss ich mich in diesem Fall für die Bestätigung der Durchführbarkeit wenden? Muss ich an der Fakultät auch bestimmte Unterlagen einreichen oder wird die Durchführbarkeit abstrakt beurteilt?

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
NicKl
Re: Promotion und Zweitstudium
Hallo NicKl,

Sie benötigen auch eine Bestätigung der Durchführbarkeit durch die andere Hochschule. Von Seiten der Uni Hamburg bestätigt die Durchführbarkeit der Fachbereich Ihres angestrebten Hauptfachs - d.h. in Ihrem Fall der Fachbereich Sprache, Literatur, Medien. Hier wenden Sie sich am besten an die Studienfachberatung für Ihren Studiengang: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... atung.html

Die Durchführbarkeit wird nicht danach beurteilt, was Ihnen als Person zugetraut wird, sondern es geht um die organisatorische Durchführbarkeit des parallelen Studiums der involvierten Studiengänge. Sie sollten also keine Unterlagen bezüglich Ihrer Person einreichen müssen - ggf. werden aber Unterlagen hinsichtlich des Aufbaus und der Struktur sowie der rechtlichen Regularien des Studiengangs an der anderen Hochschule verlangt. Dazu fragen Sie am besten am Fachbereich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotion und Zweitstudium
Liebe Frau Schelling,

besten Dank für Ihre Antwort.

Beim Prüfungsamt des Fachbereichs sagte man mir, dass eine Bescheinigung der Durchführbarkeit beim Prüfungsausschuss beantragen muss, der nur monatlich tagt - eine Bewilligung des Antrags kann ich daher erst für Mitte August erreichen. Ist es möglich, die Durchführbarkeitsbestätigung noch nach dem 15.07. nachzureichen, wenn alle sonstigen Unterlagen vorliegen? Ich könnte ja nachweisen, dass ich den Antrag bereits gestellt habe. Oder entfällt die Möglichkeit des Doppelstudiums damit für mich?

Mit besten Grüßen
NicKl
Re: Promotion und Zweitstudium
Hallo NicKl,

Diese Anschlussfrage muss ich erst intern klären. Sie erhalten Antwort, wenn ich die Frage geklärt habe. Bewerben können Sie sich aber ja schon einmal ohne eine Auskunft zu dieser Frage.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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