ich habe eine Frage zur Abgabe der Exmatrikualtionbescheinigung. Wenn ich sie nachreichen möchte, wie ist das dann mit der Frist gemeint? Auf dem Immatrikulationsantrag steht 10 Tage nach Abgabe des Antrags. Das heißt wenn ich den morgen abgebe, muss ich dann in spätestens 10 Tagen die Bescheinigung nachreichen? Oder heißt das 10 Tage nach allgemeiner Abgabefrist für alle Unterlagen, also am 05. September?
Die Exmatrikulationsbescheinigung kann bis zu 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden, d.h. bis zum 05.09., wenn Sie Ihren Bescheid am 12.08. erhalten haben. Wann Sie Ihren Antrag abgeben, ist dafür irrelevant.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg