Hallo zusammen,
ist es möglich sich bei Ihnen für das 1. Fachsemster Bsc.(Psychologie) zu bewerben, wenn man bereits mal bei einer anderen Uni für Psychologie immatrikuliert war, sich jedoch bereits nach weniger als einem Semester exmatrikuliert hat und daher auch keine anrechenbaren Leistungen erbracht hat?
Hallo nelevagt,
Ihre Frage können wir Ihnen leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten, da derzeit noch eine Regelung bezüglich der erneuten Bewerbung in das 1. Fachsemester geklärt wird. Sobald dies geklärt ist, erhalten Sie eine Antwort. Bitte haben Sie ein wenig Geduld - Sie erhalten die Rückmeldung in jedem Fall rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Frage können wir Ihnen leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten, da derzeit noch eine Regelung bezüglich der erneuten Bewerbung in das 1. Fachsemester geklärt wird. Sobald dies geklärt ist, erhalten Sie eine Antwort. Bitte haben Sie ein wenig Geduld - Sie erhalten die Rückmeldung in jedem Fall rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo nelevagt,
Die Regelung wurde nun geklärt: Sofern Sie nur immatrikuliert waren und keine Leistungen erbracht haben, dürfen Sie sich erneut für das erste Fachsemester bewerben. Sie müssen allerdings durch ein Transcript of Records nachweisen, dass Sie keine Leistungen erbracht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Regelung wurde nun geklärt: Sofern Sie nur immatrikuliert waren und keine Leistungen erbracht haben, dürfen Sie sich erneut für das erste Fachsemester bewerben. Sie müssen allerdings durch ein Transcript of Records nachweisen, dass Sie keine Leistungen erbracht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
danke für Ihre Antwort!
Muss ich das Transcript of records bereits mit der Bewerbung einreichen?
Da dies nicht bei den "Bewerbungsinformationen" unter den Ausnahmen aufgeführt ist, die Belege einreichen müssen.
Außerdem handelte es sich bei mir für ein Semester um ein ein Doppelstudium an zwei staatlichen Hochschulen, diese konnte ich trotz zeitlicher Überschneidung bei Stine eingeben. Soll dennoch nur eines der Studien von mir eingetragen werden?
(Wegen der Bemerkung, dass das Bewerbungssystem keine zeitlichen Überschneidungen akzeptiert)
Nochmals danke und liebe Grüße!
danke für Ihre Antwort!
Muss ich das Transcript of records bereits mit der Bewerbung einreichen?
Da dies nicht bei den "Bewerbungsinformationen" unter den Ausnahmen aufgeführt ist, die Belege einreichen müssen.
Außerdem handelte es sich bei mir für ein Semester um ein ein Doppelstudium an zwei staatlichen Hochschulen, diese konnte ich trotz zeitlicher Überschneidung bei Stine eingeben. Soll dennoch nur eines der Studien von mir eingetragen werden?
(Wegen der Bemerkung, dass das Bewerbungssystem keine zeitlichen Überschneidungen akzeptiert)
Nochmals danke und liebe Grüße!
Hallo nelevagt,
Das Transcript müssen Sie bereits mit der Bewerbung einreichen. Die Information finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen
Auch wenn Sie ein Doppelstudium an zwei staatlichen Hochschulen absolviert haben, geben Sie in den Angaben zum Studienverlauf nur einen der Studiengänge an und doppeln den Eintrag nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Transcript müssen Sie bereits mit der Bewerbung einreichen. Die Information finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen
Auch wenn Sie ein Doppelstudium an zwei staatlichen Hochschulen absolviert haben, geben Sie in den Angaben zum Studienverlauf nur einen der Studiengänge an und doppeln den Eintrag nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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