Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits ein Studium an der Fachhochschule Osnabrück abgeschlossen und mich nun für ein Zweitstudium entschieden. Zuvor habe ich mein Abitur an einem allgemeinem Gymnasium in Niedersachsen erworben.
Demzufolge habe ich nun zwei Hochschulzugangsberechtigungen, allerdings ist meine Abiturnote besser als meine Bachelorabschlussnote.
Muss ich nun bei meiner Bewerbung bzgl. der Hochschulzugangsberechtigung meinen Bachelorabschluss angeben und als erste HZB mein Abitur oder kann ich auch lediglich mein Abitur angeben, da somit die bessere Note in das Bewerbungsverfahren einfließen würde?
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Melanie
Re: Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Melanie,

Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.

Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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