Liebes Team,
bei der online-Bewerbung für den Master klinische Psychologie muss unter "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" angegeben werden, ob man zusätzlich schon eine HZB vorweisen kann.
Ich habe zuerst mein Abitur gemacht. Dann habe ich einen Bachelor in Lehramt gemacht und befinde mich jetzt im 6. Semester Psychologie in Bremen. Die Bachelorarbeit ist abgegeben, aber das Bachelorzeugnis müsste ich nach Abschluss nachreichen.
Soll man dann im obigen Feld noch einmal den Lehramtsbachelor angeben und dann das anklicken "Ich habe eine weitere HZB, die ich an einem früheren Datum erworben habe" und hier dann das Abitur angeben?
"..deshalb im vorangegangenen Abschnitt „sonstige Studienberechtigung“ gewählt haben": Hier habe ich ja bereits den Lehramtsbachelor erwähnt.
Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße
Carina
Hallo Frau Hartig,
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.
Sollten Sie sich doch für den Lehramtsabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken
Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" geben Sie bitte das für den Masterstudiengang relevante Bachelorstudium an. Weitere Studienzeiten geben Sie bitte im Studienverlauf an.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.
Sollten Sie sich doch für den Lehramtsabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken
Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" geben Sie bitte das für den Masterstudiengang relevante Bachelorstudium an. Weitere Studienzeiten geben Sie bitte im Studienverlauf an.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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