Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ich jede Form des vorherigen Studienverlaufs mit einer Exmatrikulationsbescheinigung belegen? In der Checkliste heißt es "Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Sie im Vorsemester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren". Ich habe aber ein Studium von 1996-1999 angegeben, das ich mir auch nicht anrechnen lassen kann/will, also kein Vorsemester. Ist hier ebenfalls eine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen?
Mit Freundlichen Grüßen
Oliver Pola