Guten Tag,
bei meiner Bewerbung für ein Zweitstudium ist gerade eine Frage zu "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" aufgetaucht.
Ich bewerbe mich mit meiner Bachelornote. Nun stehen auf der Seite noch die Angaben meines Abiturzeugnisses von meiner ersten Bewerbung an der Uni HH noch drin. Diese kann ich einfach ändern, jedoch ist die unterste Frage "Ich habe eine weitere HZB, die ich an einem früheren Datum erworben habe" bereits mit "Nein" beantwortet worden, die ich scheinbar nicht mehr ändern kann.
Ist das so korrekt?
Und ist es richtig, dass ich bei der Art der HZB "sonstige Studienberechtigung" wähle?
Eine weitere Frage von mir ist, ob ich mit meinem B.A. in Sonderpädagogik Lehramt überhaupt offiziell als "Zweitstudent/studium" gelte, da ich den Master bzw. das Refrendariat bräuchte, um überhaupt arbeiten zu können und der Anschluss somit "nichts wert" ist.
VG Ann-Kristin
Liebe Ann-Kristin,
Wenn Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben waren, ist in den Angaben zur ersten HZB per Standard "Nein" eingestellt, da es diese Abfrage in vorherigen Bewerbungsverfahren nicht gab. Sie können die Angabe einfach so stehen lassen - sie dient ohnehin ausschließlich statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung.
Sie können daher einfach die Angaben zur HZB oben im Formular ändern. "Sonstige "Studienberechtigung" ist die richtige Auswahl, wenn Sie sich mit einem Bachelorabschluss bewerben.
Auch ein Bachelorabschluss im Lehramt ist ein berufsqualifizierender Abschluss, da Sie damit zwar noch nicht als Lehrerin arbeiten können, Ihnen aber durchaus andere Berufsfelder offen stehen. Jedes weitere grundständige Studium nach Abschluss eines Bachelorstudiums gilt als Zweitstudium.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben waren, ist in den Angaben zur ersten HZB per Standard "Nein" eingestellt, da es diese Abfrage in vorherigen Bewerbungsverfahren nicht gab. Sie können die Angabe einfach so stehen lassen - sie dient ohnehin ausschließlich statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung.
Sie können daher einfach die Angaben zur HZB oben im Formular ändern. "Sonstige "Studienberechtigung" ist die richtige Auswahl, wenn Sie sich mit einem Bachelorabschluss bewerben.
Auch ein Bachelorabschluss im Lehramt ist ein berufsqualifizierender Abschluss, da Sie damit zwar noch nicht als Lehrerin arbeiten können, Ihnen aber durchaus andere Berufsfelder offen stehen. Jedes weitere grundständige Studium nach Abschluss eines Bachelorstudiums gilt als Zweitstudium.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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