Sehr geehrte Damen und Herren,
um mich für das Jurastudium an der Humboldt-Universität zu Berlin zu immatrikulieren, benötige ich unter anderem ein Exmatrikulationsnachweis meines ersten Studiums an der Universität Hamburg. Was diesen Exmatrikulationsnachweis angeht, so habe ich dazu mehrere Fragen.
Wie kann ich diesen Exmatrikulationsnachweis beantragen bzw. erhalten? Für die Immatrikulation in Berlin muss ich diesen Nachweis bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (25.08.2015) an der HU erbringen. Allerdings möchte ich nicht meine sofortige Exmatrikulation beantragen, sondern es reicht zum Ende des Sommersemesters 2015, in dem ich das Studium abschließe, exmatrikuliert zu werden. Denn meine wahrscheinlich letzte Prüfung für meinen Bachelor-Studienabschluss findet am 21.09.2015 statt. Jedoch erhalte ich das Ergebnis diser Prüfung erst spätestens am 02.11.2015, wo bereits das WS 2015/16 begonnen hat. Darüber hinaus steht das Ergebnis meiner Abschlussarbeit auch noch nicht fest bzw. scheint es oft Monate zu dauern (Erfahrungen meiner Kommilitonen), bis Ergebnis und zugehörige Unterlagen vorliegen. Wie kann ich trotz dieser Ungewissheiten diesen erforderlichen Exmatrikulationsnachweis erhalten? Was muss ich dafür tun?
Mit freundlichen Grüßen
Minh Ha Vuong
Lieber Herr Vuong,
Eine Bescheinigung über Ihre bevorstehende Exmatrikulation können Sie nicht bekommen - Sie erhalten die Exmatrikulationsbescheinigung erst dann, wenn Sie exmatrikuliert sind. Häufig gibt es an Hochschulen aber eine Regelung bezüglich sich überschneidender Studiengänge (besonders beim Übergang Bachelor-Master), die besagt, dass Exmatrikulationsbescheinigungen im Fall des kurz bevor stehenden Abschlusses nachgereicht werden können - erkundigen Sie sich doch einmal an der HU Berlin, ob es dort nicht auch eine derartige Regelung gibt.
In den meisten Studiengängen der Uni Hamburg können Sie sich darüber hinaus bereits exmatrikulieren, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt haben - für Korrekturzeiten, Noteneintragungen und Zeugniserstellung müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Hier sollten Sie sich bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro erkundigen, wie dort die Regelung ist. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Bescheinigung über Ihre bevorstehende Exmatrikulation können Sie nicht bekommen - Sie erhalten die Exmatrikulationsbescheinigung erst dann, wenn Sie exmatrikuliert sind. Häufig gibt es an Hochschulen aber eine Regelung bezüglich sich überschneidender Studiengänge (besonders beim Übergang Bachelor-Master), die besagt, dass Exmatrikulationsbescheinigungen im Fall des kurz bevor stehenden Abschlusses nachgereicht werden können - erkundigen Sie sich doch einmal an der HU Berlin, ob es dort nicht auch eine derartige Regelung gibt.
In den meisten Studiengängen der Uni Hamburg können Sie sich darüber hinaus bereits exmatrikulieren, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt haben - für Korrekturzeiten, Noteneintragungen und Zeugniserstellung müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Hier sollten Sie sich bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro erkundigen, wie dort die Regelung ist. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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