Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewerbe mich für den Studiengang „Lehramt an Berufsschulen“ und möchte zusätzlich zur Online Bewerbung meinen Härtefallantrag abgeben.
Ich möchte sichergehen, dass ich auch tatsächlich die richtigen Dokumente einreiche.
Ist es richtig, dass ich die folgenden Dokumente einreiche muss:
1. Ausgedruckter und zuvor elektronisch eingereichter Härtefallantrag
2. Alle bestätigenden Dokumente zum Härtefall
3. Ausgedruckte Bewerbung zum gewählten Studiengang
4. Self Assement Tour 1 Teilnahme-Bestätigung
5. Abi-Zeugnis
Fehlt noch etwas?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
MfG
Katharina
Hallo Katharina,
die Self Assement Tour 1 Teilnahme-Bestätigung und das Abi-Zeugnis sind erst zur Immatrikulation erforderlich.
Dafür fehlen bei Ihrer Aufzählung zum Härtefall noch Unterlagen. Für einen gültigen Härtefallantrag sind i.d.R. der Ausdruck des Online-Antrags, eine persönliche Begründung sowie "bestätigenden Dokumente zum Härtefall" erforderlich. Je nach Antrag ist zudem oft eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich (nicht älter als 2 Monate!).
Sie finden die erforderlichen Unterlagen je nach Härtefallgrund aufgelistet unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Self Assement Tour 1 Teilnahme-Bestätigung und das Abi-Zeugnis sind erst zur Immatrikulation erforderlich.
Dafür fehlen bei Ihrer Aufzählung zum Härtefall noch Unterlagen. Für einen gültigen Härtefallantrag sind i.d.R. der Ausdruck des Online-Antrags, eine persönliche Begründung sowie "bestätigenden Dokumente zum Härtefall" erforderlich. Je nach Antrag ist zudem oft eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich (nicht älter als 2 Monate!).
Sie finden die erforderlichen Unterlagen je nach Härtefallgrund aufgelistet unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schulzki,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Ich konnte alle relevanten Dokumente einreichen.
Nun stellt sich mir die nächste Frage zur Immatrikulation.
Leider liegen einige Dokumente mir nicht als Original vor, da diese nicht mehr existieren.
Operationsberichte und andere Arztbriefe werden von Arzt zu Arzt gefaxt.
Außerdem sind diese nicht immer unterschrieben – trotzdem aber gültig.
Der Hausarzt erhält unteranderem auch Originaldokumente, scannt diese aber ein und vernichtet sie.
Ich habe zwei Original-Dokumente mit meinem Härtefallantrag eingereicht, müssen diese ebenfalls nochmal beglaubigt werden?
Wie kann ich nun die Kopien beglaubigen, wenn ein richtiges Original mir nicht vorliegt, sondern nur die Ausdrucke der Ärzte?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie ich herausfinden kann, ob ich als Härtefall angenommen worden bin oder im „normalen Verfahren“ einen Platz erhalten habe.
Muss ich in beiden Fällen die beglaubigten Kopien vom Härtefalleintrag einschicken?
Ich bedanke mich im Vorauf, dass Sie sich die Zeit genommen haben, alle meine Fragen zu beantworten!
Mit freundlichen Grüße,
Katharina
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Ich konnte alle relevanten Dokumente einreichen.
Nun stellt sich mir die nächste Frage zur Immatrikulation.
Leider liegen einige Dokumente mir nicht als Original vor, da diese nicht mehr existieren.
Operationsberichte und andere Arztbriefe werden von Arzt zu Arzt gefaxt.
Außerdem sind diese nicht immer unterschrieben – trotzdem aber gültig.
Der Hausarzt erhält unteranderem auch Originaldokumente, scannt diese aber ein und vernichtet sie.
Ich habe zwei Original-Dokumente mit meinem Härtefallantrag eingereicht, müssen diese ebenfalls nochmal beglaubigt werden?
Wie kann ich nun die Kopien beglaubigen, wenn ein richtiges Original mir nicht vorliegt, sondern nur die Ausdrucke der Ärzte?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie ich herausfinden kann, ob ich als Härtefall angenommen worden bin oder im „normalen Verfahren“ einen Platz erhalten habe.
Muss ich in beiden Fällen die beglaubigten Kopien vom Härtefalleintrag einschicken?
Ich bedanke mich im Vorauf, dass Sie sich die Zeit genommen haben, alle meine Fragen zu beantworten!
Mit freundlichen Grüße,
Katharina
Hallo Katharina,
beglaubigte Kopien werden erst zur Immatrikulation gefordert und auch nur dann, wenn Sie über die Härtefallquote zugelassen wurden.
Letzteres erfahren Sie, indem Sie sich die NC-Listen anschauen. Im Zweifelsfall stellen Sie dann eine Anfrage über das Kontaktformular.
Wurde der Antrag abgelehnt, wird dies auf dem Bescheid ausgewiesen.
Sie können in den Kliniken Zweitschriften anfordern oder Ihren Hausarzt bitten, dass er auf den Faxen/Ausdrucken vermerkt, dass diese mit den Originalen übereinstimmen.
Sie können auch erst einmal abwarten, ob der Härtefallantrag für die Zulassung überhaupt berücksichtigt wurde und dann schauen, welche Unterlagen genau davon gebraucht werden. Die beglaubigten Kopien können nachgereicht werden und müssen nicht zwingend innerhalb der Annahmefrist eingereicht werden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
beglaubigte Kopien werden erst zur Immatrikulation gefordert und auch nur dann, wenn Sie über die Härtefallquote zugelassen wurden.
Letzteres erfahren Sie, indem Sie sich die NC-Listen anschauen. Im Zweifelsfall stellen Sie dann eine Anfrage über das Kontaktformular.
Wurde der Antrag abgelehnt, wird dies auf dem Bescheid ausgewiesen.
Sie können in den Kliniken Zweitschriften anfordern oder Ihren Hausarzt bitten, dass er auf den Faxen/Ausdrucken vermerkt, dass diese mit den Originalen übereinstimmen.
Sie können auch erst einmal abwarten, ob der Härtefallantrag für die Zulassung überhaupt berücksichtigt wurde und dann schauen, welche Unterlagen genau davon gebraucht werden. Die beglaubigten Kopien können nachgereicht werden und müssen nicht zwingend innerhalb der Annahmefrist eingereicht werden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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