Sehr geehrtes Campus-Center Team,
ich habe eine Frage zu einem Zweitstudium (Bachelor Psychologie) an der Uni Hamburg:
Ich studiere derzeit an der Fachhochschule Kiel und werde mein Abschlusszeugnis wahrscheinlich erst nach dem Bewerbungsfristende 15.7.2019 erhalten, da ich meine Bachelorarbeit ziemlich genau zu dieser Zeit beenden werde. Die genaue Endnote weiß ich dementsprechend noch nicht.
Bewerben möchte ich mich jedoch mit dem Bachelorzeugnis und nicht mit meiner Abiturnote.
Wie muss ich also bei meiner Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester2019/2020 vorgehen? Kann ich mich mit einer vorläufigen Bachelornote bewerben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
Rouven Müller
Lieber Herr Müller,
Damit Ihr Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung gilt, muss er vollständig abgeschlossen sein. Sie können sich daher, wenn Sie den Abschluss erst nach dem 15.07. erhalten, nicht mit diesem bewerben. Eine Bewerbung mit einer vorläufigen Note ist nicht möglich.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Damit Ihr Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung gilt, muss er vollständig abgeschlossen sein. Sie können sich daher, wenn Sie den Abschluss erst nach dem 15.07. erhalten, nicht mit diesem bewerben. Eine Bewerbung mit einer vorläufigen Note ist nicht möglich.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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