Bearbeitet Sonderanträge zu Bewerbungen
Liebes Beratungsteam,


ich möchte mich für den Studiengang Sonderpädagogik bewerben. Nun bin ich schwanger und mein Stichtag ist Anfang Oktober. Ich habe gelesen, dass man einen Härtefälleantrag stellen kann, wenn man ein Kind betreut und an den Standort Hamburg gebunden ist. Macht es in meinem Fall Sinn so einen Antrag zu stellen? Man soll da ja eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen, die ich ja noch nicht habe..
Gibt es sonst einen Sonderantrag, der auf meine Situation bezüglich Schwangerschaft und Bewerbung zutrifft?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße,
Katharina
Re: Sonderanträge zu Bewerbungen
Liebe Katharina,

eine Schwangerschaft ist kein Grund für eine Härtefallantrag - um einen Antrag aufgrund von Ortsbindung wegen Kindererziehung stellen zu können, muss Ihr Kind zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits geboren sein - daher auch die Forderung einer Geburtsurkunde zum Nachweis. Auch einen anderen Sonderantrag, der Ihnen in Bezug auf den Erhalt eines Studienplatzes in diesem Jahr weiter hilft, gibt es nicht.

Wenn Ihr Kind Anfang Oktober zur Welt kommt, ist es aber auch wahrscheinlich, dass Sie im ersten Semester nicht viel Zeit für ein Studium haben werden. Da Sie Ihr Studium in ersten Semester antreten, d.h. im ersten Semester Lehrveranstaltungen besuchen müssen, sollten Sie daher darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, des Studium erst im nächsten Jahr zu beginnen. Zu dem Zeitpunkt könnten Sie dann einen Härtefallantrag stellen.

Wenn Sie in diesem Jahr ohne den Härtefallantrag zugelassen werden sollten und Ihren Studienplatz nicht annehmen, können Sie sich im nächsten Jahr mit Ihrer Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen, womit Ihnen dann im nächsten Jahr der Studienplatz nahezu sicher ist. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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