Sehr geehrtes Studienberatungsteam,
Ich habe Anglistik und Skandinavistik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit einem Bachelor abgeschlossen und würde mich nun auf einen Zweitstudienplatz für Biologie-Ein-Fach-Bachelor an der Hamburger Universität bewerben. Über STINE habe ich mich mit dem Status "Abgeschickt" beworben, so wie im anderen Foreneintrag zum Zweitstudiumsplatz beschrieben. Diesen Antrag würde ich postalisch versenden. Soweit richtig, oder?
Nun verbleiben aber noch 2 weitere Fragen:
- Da zwischen Erst-und Zweitstudierenden an der Hamburger Universität ja nicht unterschieden wird, würde ich trotzdem eine Begründung (siehe die verschiedenen Fälle) für meine auf den ersten Blick vielleicht merkwürdig anmutenden Zweitstudienwahl mitschicken? Oder ist das egal?
- Es geht ja nach Leistung und Wartesemester (letztere habe ich nicht und werde ich aufgrund des abgeschlossenen Studiums auch nie wieder erhalten). Würde ich jetzt mein Abiturzeugnis und mein Bachelorarbeitszeugnis als Kopie mitsenden? Und nach welcher Durchschnittsnote würde das gehen? Weiterhin der Abiturnote?
Ich habe jetzt erst mein Zeugnis erhalten wegen eines fehlenden Gutachtens, daher diese leider sehr kurzfristigen Fragen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe und mit freundlichen Grüßen,
Sarah Luckau
Hallo Frau Luckau,
wie Sie selbst bereits richtig festgestellt haben, wird an der Uni Hamburg nicht nach Erst- und ZweitstudienbewerberInnen unterschieden. Eine Begründung ist daher nicht erforderlich.
Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken.
Zur Immatrikulation müssen Sie dann das Zeugnis einreichen, mit dem Sie sich beworben haben. Also Abitur ODER Bachelor, beide sind i.d.R. nicht erforderlich. Ausnahmen bestünden nur, wenn Ihr Abiturzeugnis z.B. Ihr Fremdsprachennachweis ist, der für bestimmte Studiengänge gefordert wird.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wie Sie selbst bereits richtig festgestellt haben, wird an der Uni Hamburg nicht nach Erst- und ZweitstudienbewerberInnen unterschieden. Eine Begründung ist daher nicht erforderlich.
Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein. Bei der rein statistischen Frage zur 1. Hochschulzugangsberechtigung geben Sie dann "nein" an.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
In diesem Fall müssten Sie bei der Abfrage nach der 1. Hochschulzugangsberechtigung "Ja" angeben und die Daten des Abiturs eintragen. Diese Angaben werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt sondern dienen wirklich nur statistischen Zwecken.
Zur Immatrikulation müssen Sie dann das Zeugnis einreichen, mit dem Sie sich beworben haben. Also Abitur ODER Bachelor, beide sind i.d.R. nicht erforderlich. Ausnahmen bestünden nur, wenn Ihr Abiturzeugnis z.B. Ihr Fremdsprachennachweis ist, der für bestimmte Studiengänge gefordert wird.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schulzki,
also ich wollte mich mit meiner Hochschulzugangsberechtigung des abgeschlossenen Studiums bewerben. Denn da habe ich einen Durchschnitt von 2,2; bei meinem nachgemachten Abitur "nur" 2,4. Daher habe ich auch "Sonstige Studienberechtigung" ausgewählt und vorherige H. "Ja".
Ich habe die Frage darunter aber anscheinend falsch verstanden und dort meinen Abischnitt eingetragen und nicht meinen Studiumsdurchschnitt.
Reicht es, wenn ich ein Kontaktformular versende, damit ich das vor dem 15.07 wieder ändern kann?
Und habe ich das richtig verstanden, dass ich, da keiner der Sonderanträge auf mich zutrifft, mich nur online bewerben muss und nichts postalisch vor der Immatrikulation einsenden muss?
Vielen, vielen Dank nochmal!
Freundliche Grüße
Sarah Luckau
also ich wollte mich mit meiner Hochschulzugangsberechtigung des abgeschlossenen Studiums bewerben. Denn da habe ich einen Durchschnitt von 2,2; bei meinem nachgemachten Abitur "nur" 2,4. Daher habe ich auch "Sonstige Studienberechtigung" ausgewählt und vorherige H. "Ja".
Ich habe die Frage darunter aber anscheinend falsch verstanden und dort meinen Abischnitt eingetragen und nicht meinen Studiumsdurchschnitt.
Reicht es, wenn ich ein Kontaktformular versende, damit ich das vor dem 15.07 wieder ändern kann?
Und habe ich das richtig verstanden, dass ich, da keiner der Sonderanträge auf mich zutrifft, mich nur online bewerben muss und nichts postalisch vor der Immatrikulation einsenden muss?
Vielen, vielen Dank nochmal!
Freundliche Grüße
Sarah Luckau
Hallo Frau Luckau,
da Sie inzwischen auch über das Kontaktformular angefragt haben, wird Ihr Anliegen per E-Mail weiter geklärt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
da Sie inzwischen auch über das Kontaktformular angefragt haben, wird Ihr Anliegen per E-Mail weiter geklärt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg