Hallo,
ich habe 3 Fragen zum Fachwechsel im Lehramt (LAGym).
1. Muss ich bei dem Punkt "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" etwas angeben, wenn ich im letzten Semester angefangen habe zu studieren?
2. Kann ich mit dem Fachwechsel auch direkt das 1. und 2. Unterrichtsfach tauschen? Ich wechsel von meinem ersten UF auf ein neues Fach und würde gerne mein bisheriges 2. UF zu meinem 1. UF machen.
3. Wenn ich mich doch noch dazu entscheide, mein UF doch nicht zu wechseln, aber angenommen werde, reicht es dann einfach mich nicht neu einzuschreiben?
Danke!
LG Lena
Hallo Lena,
bitte erfassen Sie alle Studienzeiten an staatlichen Hochschulen in Deutschland und Studienzeiten im Ausland in der Online-Bewerbung! Geben Sie als Abschluss stets den angestrbten Abschluss an, unabhängig davon, ob Sie diesen erreicht haben.
Es ist einfacher, wenn Sie sich zunächst nur auf das neue Unterrichtsfach bewerben. Den Wechsel unter den Unterrichtsfächern können Sie dann nach einer Zulassung durch einen formlosen Antrag beim Team Bewerbung und Zulassung erreichen.
Im Lehramt an Gymnasien ist bei einem Wechsel zu beachten, dass Sie im bisherigen 2. Unterrichtsfach mitunter Leistungen nachstudieren müssen, da das 1. Unterrichtsfach mehr Leistungspunkte umfasst.
Wenn Sie zugelassen werden und entscheiden sich dann doch gegen das neue Unterrichtsfach, brauchen Sie einfach keine Unterlagen für die Immatrikulation einzureichen. Diese findet dann auch nicht statt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
bitte erfassen Sie alle Studienzeiten an staatlichen Hochschulen in Deutschland und Studienzeiten im Ausland in der Online-Bewerbung! Geben Sie als Abschluss stets den angestrbten Abschluss an, unabhängig davon, ob Sie diesen erreicht haben.
Es ist einfacher, wenn Sie sich zunächst nur auf das neue Unterrichtsfach bewerben. Den Wechsel unter den Unterrichtsfächern können Sie dann nach einer Zulassung durch einen formlosen Antrag beim Team Bewerbung und Zulassung erreichen.
Im Lehramt an Gymnasien ist bei einem Wechsel zu beachten, dass Sie im bisherigen 2. Unterrichtsfach mitunter Leistungen nachstudieren müssen, da das 1. Unterrichtsfach mehr Leistungspunkte umfasst.
Wenn Sie zugelassen werden und entscheiden sich dann doch gegen das neue Unterrichtsfach, brauchen Sie einfach keine Unterlagen für die Immatrikulation einzureichen. Diese findet dann auch nicht statt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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