Bearbeitet Überschreitung Regelstudienzeit/Semesterebühr
Liebe alle,

ich studiere im 10. Semester Islamwissenschaft (dh ich habe meine Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten) und hatte vor, am 24. September meine mündliche Prüfung zu absolvieren, da ich im Oktober mit dem Master mein Studium in Berlin fortführe. Meine Frage hierzu wäre folgendes:
Wenn ich noch innerhalb des Sommersemesters bis zum 24.9. meine Abschlussprüfungen absolviert habe, ich jedoch noch auf die Fertigstellung meines Bachelorzeugnisses warte, bin ich verpflichtet die Semestergebühr für den Wintersemester 2018/19 zu zahlen?
Zudem stellt sich dann auch die Frage, ob ich dann auch zu einer Studienfachberatung muss. Wenn ja, würde es sich wohl tatsächlich lohnen, die Prüfung früher zu absolvieren.
Vielen lieben Dank im Voraus!


Ganz liebe Grüße,
Hala
Re: Überschreitung Regelstudienzeit/Semesterebühr
Hallo Hala,

wir empfehlen immer, solange eingeschrieben zu sein, bis alle Prüfungsergebnisse eingetragen wurden. Sollten Sie widererwarten die Abschlussarbeit oder eine andere Prüfung nicht bestehen, wäre die Wiederholung dann deutlich einfacher. Zudem ist es in manchen Fachbereichen erforderlich für die Zeugnisausstellung immatrikuliert zu sein. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrem Studienbüro.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Bachelorarbeit bestanden haben und auch für die Zeugniserstellung keine Immatrikulation erforderlich ist, kann die Rückmeldung entfallen.
Im schlimmsten Fall ist auch im laufenden Semester noch eine verspätete Rückmeldung gegen Zahlung einer Gebühr möglich.

Die Frage nach der Studienfachberatung erledigt sich von selbst, wenn Sie sich im Wise 18/19 nicht mehr zurückmelden müssen.
Andernfalls fragen Sie bitte auch direkt im zuständigen Studienbüro nach, wie dort die Studienfachberatung bei bevorstehendem Abschluss gehandhabt wird.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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