Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Es ist vorgegeben, dass ich alle Noten die ich bei der Imma einreiche, bis zum 15.07 erbracht haben muss. Es heisst, dass dies bei der Imma nachgewiesen werden muss.
Mein Anliegen ist, dass ich bereits letztes Semester eine Übung absolviert habe, jedoch der Dozent die Note noch immer nicht eingetragen hat. Es ist aber so, dass wenn er die Note im System einträgt, es auf dem Transcript of Rec. auch dementsprechend eingetragen wird. Dh. wenn ich die Übung letztes Semester, also WS 17/18 besucht habe, wird diese auch so im Transcript so eingetragen (also WS 17/18), auch wenn er die Note Beispielsweise erst nächste Woche eintragen würde, was ich auch bei diesem Dozenten befürchte.
Könnte dies ein Problem darstellen? Auch wenn auf dem Transcript hervor geht, dass ich es bereits letztes Semester absolviert habe und auch kein Eintragsdatum sichtbar ist?
MfG
Alata
Hallo Alata,
zur Einschreibung sind die Noten aus der Online-Bewerbung nachzuweisen.
Sie sollten sich daher während der Bewerbungsphase von Ihrer Hochschule ein Transcript of Records erstellen lassen und diese Noten in der Online-Bewerbung eintragen.
Das jetzt erstellte Transcript heben Sie gut auf und legen es dann zur Immatrikulation vor. Wenn in der Zwischenzeit weitere Noten eingetragen werden und sich der Notenschnitt verschlechtert, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Rücknahme der Zulassung führen. Notenverbesserungen sind in der Regel kein Problem.
Am sichersten und einfachsten ist es deshalb, das Transcript aus der Bewerbungsphase für die Immatrikulation zu verwenden. Damit haben Sie auch gleichzeitig den Nachweis erbracht, dass Sie bis 15.07. mindestens 120 Leistungspunkte hatten.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
zur Einschreibung sind die Noten aus der Online-Bewerbung nachzuweisen.
Sie sollten sich daher während der Bewerbungsphase von Ihrer Hochschule ein Transcript of Records erstellen lassen und diese Noten in der Online-Bewerbung eintragen.
Das jetzt erstellte Transcript heben Sie gut auf und legen es dann zur Immatrikulation vor. Wenn in der Zwischenzeit weitere Noten eingetragen werden und sich der Notenschnitt verschlechtert, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Rücknahme der Zulassung führen. Notenverbesserungen sind in der Regel kein Problem.
Am sichersten und einfachsten ist es deshalb, das Transcript aus der Bewerbungsphase für die Immatrikulation zu verwenden. Damit haben Sie auch gleichzeitig den Nachweis erbracht, dass Sie bis 15.07. mindestens 120 Leistungspunkte hatten.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schulski,
das Problem ist, dass ich sozusagen die Note um das Modul abzuschließen eingetragen bekommen, obwohl ich es schon abgeschlossen habe.
Dh. wenn ich jetzt mein Transcript ausdrucken würde, wären nicht alle Noten eingetragen.
Wenn der Dozent nächste Woche die Note eintragen würde, wäre nur das Semster eingetragen, also das bereits vergangene Semester.
Aus dem Grund könnte ich mein Transcript erst nächste Woche ausdrucken, würde dies ein Problem darstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Alata
das Problem ist, dass ich sozusagen die Note um das Modul abzuschließen eingetragen bekommen, obwohl ich es schon abgeschlossen habe.
Dh. wenn ich jetzt mein Transcript ausdrucken würde, wären nicht alle Noten eingetragen.
Wenn der Dozent nächste Woche die Note eintragen würde, wäre nur das Semster eingetragen, also das bereits vergangene Semester.
Aus dem Grund könnte ich mein Transcript erst nächste Woche ausdrucken, würde dies ein Problem darstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Alata
Hallo Alata,
haben Sie denn ohne das Modul keine 120 Leistungspunkte? Ansonsten ist es völlig egal, wenn nach der Frist noch Noten dazu kommen. Sie müssen sich mit einem Stand X bewerben und diesen dann zur Immatrikulation nachweisen.
Sollte sich Ihre Gesamtnote durch das eine Modul verändern, kann das negative Folgen für Sie haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
haben Sie denn ohne das Modul keine 120 Leistungspunkte? Ansonsten ist es völlig egal, wenn nach der Frist noch Noten dazu kommen. Sie müssen sich mit einem Stand X bewerben und diesen dann zur Immatrikulation nachweisen.
Sollte sich Ihre Gesamtnote durch das eine Modul verändern, kann das negative Folgen für Sie haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Selbstverständlich habe ich 120 Cps, jedoch sind dann nicht alles abgeschlossene Module. Ich habe auch nicht ganz verstanden, was Sie mit Stand X meinen.
Ebenso ist es nicht ganz nachvollziehbar für mich, wieso es Auswirkungen haben könnte, wann die Note eingetragen worden ist, wenn letzten Endes auf dem Transcript ein vergangenes Semester eingetragen ist.
Sollte es deshalb nicht irrelevant sein, wann es ausgedruckt worden ist, wenn aus dem Transcript deutlich hervorgeht, dass die Leistung an einem vergangenen Semester erbracht worden ist?
Tut mir leid, wenn ich Ihnen Umstände bereite, jedoch ist es wichtig für mich die Situation zu verstehen.
MfG
Alata
Ebenso ist es nicht ganz nachvollziehbar für mich, wieso es Auswirkungen haben könnte, wann die Note eingetragen worden ist, wenn letzten Endes auf dem Transcript ein vergangenes Semester eingetragen ist.
Sollte es deshalb nicht irrelevant sein, wann es ausgedruckt worden ist, wenn aus dem Transcript deutlich hervorgeht, dass die Leistung an einem vergangenen Semester erbracht worden ist?
Tut mir leid, wenn ich Ihnen Umstände bereite, jedoch ist es wichtig für mich die Situation zu verstehen.
MfG
Alata
Hallo Alata,
Sie geben in der Online-Bewerbung ja Teilnoten an. Diese Angaben müssen Sie zur Immatrikulation mit einem Transcript of Records belegen.
Sie müssen also derzeit irgendeinen Leistungsnachweis haben, weil Sie sonst gar keine Noten eintragen könnten. Und diesen Nachweis reichen Sie dann zur Immatrikulation ein, da das Bewerbungsverfahren papierlos ist.
Ihr Leistungsnachweis, der im Idealfall gerade neben Ihnen auf dem Schreibtisch liegt, weist einen Stand X nach. Also zu einem bestimmten Datum.
Wenn sich nun in den nächsten Wochen bis zur Immatrikulation noch etwas an Ihren Noten ändert und sich diese eventuell sogar verschlechtern und Sie lassen sich dann erst ein Transcript von Ihrer Hochschule ausstellen, könnten Sie zur Immatrikulation nicht mehr die Noten aus der Online-Bewerbung nachweisen. Das hätte im schlimmsten Fall eine Rücknahme der Zulassung zur Folge.
Wenn Sie die noch fehlende Leistung nicht brauchen, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, dann lassen Sie sich noch in dieser Woche ein Transcript ausstellen (sofern nicht schon geschehen), um die Online-Bewerbung abzuschließen und reichen dieses dann zur Immatrikulation ein.
Es ist egal, ob Sie nach Bewerbungsschluss noch Leistungen aus diesem oder dem letzten Semester eingetragen bekommen. Wichtig ist, dass Sie 120 Leistungspunkte und die in der Online-Bewerbung angegebenen Teilnoten für die Immatrikulation nachweisen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Sie geben in der Online-Bewerbung ja Teilnoten an. Diese Angaben müssen Sie zur Immatrikulation mit einem Transcript of Records belegen.
Sie müssen also derzeit irgendeinen Leistungsnachweis haben, weil Sie sonst gar keine Noten eintragen könnten. Und diesen Nachweis reichen Sie dann zur Immatrikulation ein, da das Bewerbungsverfahren papierlos ist.
Ihr Leistungsnachweis, der im Idealfall gerade neben Ihnen auf dem Schreibtisch liegt, weist einen Stand X nach. Also zu einem bestimmten Datum.
Wenn sich nun in den nächsten Wochen bis zur Immatrikulation noch etwas an Ihren Noten ändert und sich diese eventuell sogar verschlechtern und Sie lassen sich dann erst ein Transcript von Ihrer Hochschule ausstellen, könnten Sie zur Immatrikulation nicht mehr die Noten aus der Online-Bewerbung nachweisen. Das hätte im schlimmsten Fall eine Rücknahme der Zulassung zur Folge.
Wenn Sie die noch fehlende Leistung nicht brauchen, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, dann lassen Sie sich noch in dieser Woche ein Transcript ausstellen (sofern nicht schon geschehen), um die Online-Bewerbung abzuschließen und reichen dieses dann zur Immatrikulation ein.
Es ist egal, ob Sie nach Bewerbungsschluss noch Leistungen aus diesem oder dem letzten Semester eingetragen bekommen. Wichtig ist, dass Sie 120 Leistungspunkte und die in der Online-Bewerbung angegebenen Teilnoten für die Immatrikulation nachweisen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schulzki,
danke vielmals für die ausführliche Antwort. Ich habe für das Fach in dem ich sozusagen die Modulnote noch nicht eingetragen bekommen habe, einfach eine 4,0 angegeben, da ich es vermeiden wollte, dass die Zusage, - im Falle einer verschlechterung, zurückgezogen wird.
Aus dem Grund noch mal eine letzte Frage: wenn aus dem Transcript nicht hervorgeht, dass die Note schon vor dem 15.07 erbracht worden ist, wäre es dann möglich sich vom jeweiligen Prüfungsamt unterschreiben zu lassen, dass ich die Leistung schon vor dem 15.07 erbracht hatte?
MfG
Alata
danke vielmals für die ausführliche Antwort. Ich habe für das Fach in dem ich sozusagen die Modulnote noch nicht eingetragen bekommen habe, einfach eine 4,0 angegeben, da ich es vermeiden wollte, dass die Zusage, - im Falle einer verschlechterung, zurückgezogen wird.
Aus dem Grund noch mal eine letzte Frage: wenn aus dem Transcript nicht hervorgeht, dass die Note schon vor dem 15.07 erbracht worden ist, wäre es dann möglich sich vom jeweiligen Prüfungsamt unterschreiben zu lassen, dass ich die Leistung schon vor dem 15.07 erbracht hatte?
MfG
Alata
Hallo Alata,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Wenn aus dem Transcript nicht hervorgeht, dass die Note schon vor dem 15.07 erbracht worden ist, können Sie sich vom jeweiligen Prüfungsamt unterschreiben zu lassen, dass Sie die Leistung schon vor dem 15.07 erbracht hatten.
Da Sie in den vorherigen Beiträgen gesagt haben, dass Sie bereits 120 Leistungspunkte erbracht haben und die Note, um die es die ganze Zeit geht, demnach für die Immatrikulation nicht erforderlich ist, müssen Sie sich keine Bescheinigung von Ihrem Prüfungsamt holen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Wenn aus dem Transcript nicht hervorgeht, dass die Note schon vor dem 15.07 erbracht worden ist, können Sie sich vom jeweiligen Prüfungsamt unterschreiben zu lassen, dass Sie die Leistung schon vor dem 15.07 erbracht hatten.
Da Sie in den vorherigen Beiträgen gesagt haben, dass Sie bereits 120 Leistungspunkte erbracht haben und die Note, um die es die ganze Zeit geht, demnach für die Immatrikulation nicht erforderlich ist, müssen Sie sich keine Bescheinigung von Ihrem Prüfungsamt holen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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