Guten Tag,
Ich habe 2016 mein Studium fertig abgeschlossen, daraufhin mich noch als Promotionsstudent eingeschrieben und muss weiterhin eingeschrieben bleiben solange das Verfahren im Promotionsbüro läuft und ich bald die Disputation antreten darf. Nun habe ich noch einen Master- Studiengang gefunden, der mich sehr interessiert und berufsbegleitend angeboten wird undzwar "Higher Education".
Darf ich mich nun trotz aktuell bestehendem Status als Promotionsstudent hierfür einschreiben. Die Zulassungskriterien erfülle ich.
PS. Danke an die Organisatoren dieses Forums und den stets zügigen und hilfreichen Antworten.
Hallo Mr. T,
als Grundsatz gilt, dass Sie einen Antrag auf Doppelstudium stellen müssen, wenn Sie parallel in zwei Studiengängen immatrikuliert sein wollen. Das bedeutet, Sie müssen wissenschaftliche oder berufliche Gründe darlegen und sich von den beteiligten Fachbereichen eine Bestätigung über die Durchführbarkeit holen. Alles zusammen muss bis 15.07. beim Team Bewerbung und Zulassung vorliegen (ausführliche Infos s. https://www.www.uni-hamburg.de/doppelstudium).
Dazu gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
Wenn absehbar ist, dass Sie die Promotion im WiSe 2018/19 abschließen, genügt zur Immatrikulation ein formloser Antrag auf kurzfristige Überlappung. Dafür benötigen Sie noch einen Nachweis über die bevorstehende Disputation.
Je nach dem, was Ihre Promotionsordnung vorsieht, können Sie auch nach der Diputation das Promotionsstudium beenden. Sollten Sie das vor dem Ende des SoSe 2018 hinbekommen, wäre dann kein Doppelstudium im WiSe 2018/19 nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
als Grundsatz gilt, dass Sie einen Antrag auf Doppelstudium stellen müssen, wenn Sie parallel in zwei Studiengängen immatrikuliert sein wollen. Das bedeutet, Sie müssen wissenschaftliche oder berufliche Gründe darlegen und sich von den beteiligten Fachbereichen eine Bestätigung über die Durchführbarkeit holen. Alles zusammen muss bis 15.07. beim Team Bewerbung und Zulassung vorliegen (ausführliche Infos s. https://www.www.uni-hamburg.de/doppelstudium).
Dazu gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
Wenn absehbar ist, dass Sie die Promotion im WiSe 2018/19 abschließen, genügt zur Immatrikulation ein formloser Antrag auf kurzfristige Überlappung. Dafür benötigen Sie noch einen Nachweis über die bevorstehende Disputation.
Je nach dem, was Ihre Promotionsordnung vorsieht, können Sie auch nach der Diputation das Promotionsstudium beenden. Sollten Sie das vor dem Ende des SoSe 2018 hinbekommen, wäre dann kein Doppelstudium im WiSe 2018/19 nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Kurze Korrektur: Bei einem Antrag auf kurzfristige Überlappung ist kein Nachweis über den bevorstehenden Abschluss erforderlich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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Hinweis vom 05.12.2018:
Aufgrund einer geänderten Regelung ist die Art der Promotion für die Frage nach einem Antrag auf Doppelstudium relevant.
Bei einer Individualpromotion ist kein Antrag auf Doppelstudium zu stellen, da in der Regel keine Lehrveranstaltungen besucht werden.
Bei strukturierten Promotionsstudiengängen / Doktorandenkollegs mit vorgegebenen Pflichtveranstaltungen ist ein Antrag auf Doppelstudium nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Aufgrund einer geänderten Regelung ist die Art der Promotion für die Frage nach einem Antrag auf Doppelstudium relevant.
Bei einer Individualpromotion ist kein Antrag auf Doppelstudium zu stellen, da in der Regel keine Lehrveranstaltungen besucht werden.
Bei strukturierten Promotionsstudiengängen / Doktorandenkollegs mit vorgegebenen Pflichtveranstaltungen ist ein Antrag auf Doppelstudium nötig.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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