Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zur Onlinebewerbung:
Ich habe bereits einen Masterabschluss erworben und frage mich, ob die Semester zwischen meinem Abschluss und der Bewerbung jetzt als Wartesemester gezählt werden.
Habe ich es richtig verstanden, dass ein Auslandsstudium im Falle einer Überschneidung mit dem Inlandsstudium überhaupt nicht angegeben wird oder gibt es die Möglichkeit, dies zum Beispiel unter "Angaben zum Auslandsaufenthalt" zu vermerken?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Julie1,
die Wartezeit wird vom System automatisch berechnet. Dabei werden zunächst alle Semester ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung ermittelt und dann davon alle Zeiten, die Sie an einer deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert waren (siehe Hinweis unten), abgezogen. Daraus ergibt sich dann die Wartezeit für das Auswahlverfahren.
Wenn Sie seit dem Masterabschluss nicht immatrikuliert waren, zählt diese Zeit als Wartezeit.
Deswegen und wegen der Berechnung der Hochschulsemester bei der Immatrikulation ist es wichtig, dass Sie im Studienverlauf vorrangig die Studienzeiten an deutschen Hochschule eintragen. Wenn Sie also während Ihres Auslandsaufenthalts in Deutschland noch immatrikuliert oder beurlaubt waren, erfassen Sie das als Inlandseintrag im Studienverlauf. Nur, wenn Sie sich für den Auslandsaufenthalt exmatrikulieren ließen, würden Sie diese Zeit separat im Studienveralauf angeben.
Wenn Auslandserfahrung für die Auswahl im Master relevant ist, gibt es einen gesonderten Abschnitt mit Angaben zum Auslandsaufenthalt, in dem Sie dann die Daten eintragen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Wartezeit wird vom System automatisch berechnet. Dabei werden zunächst alle Semester ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung ermittelt und dann davon alle Zeiten, die Sie an einer deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert waren (siehe Hinweis unten), abgezogen. Daraus ergibt sich dann die Wartezeit für das Auswahlverfahren.
Wenn Sie seit dem Masterabschluss nicht immatrikuliert waren, zählt diese Zeit als Wartezeit.
Deswegen und wegen der Berechnung der Hochschulsemester bei der Immatrikulation ist es wichtig, dass Sie im Studienverlauf vorrangig die Studienzeiten an deutschen Hochschule eintragen. Wenn Sie also während Ihres Auslandsaufenthalts in Deutschland noch immatrikuliert oder beurlaubt waren, erfassen Sie das als Inlandseintrag im Studienverlauf. Nur, wenn Sie sich für den Auslandsaufenthalt exmatrikulieren ließen, würden Sie diese Zeit separat im Studienveralauf angeben.
Wenn Auslandserfahrung für die Auswahl im Master relevant ist, gibt es einen gesonderten Abschnitt mit Angaben zum Auslandsaufenthalt, in dem Sie dann die Daten eintragen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule