Hallo,
ich habe einige Frage bezüglich des Zweitstudiums an der Universität Hamburg.
Zunächst aber zu meiner derzeitigen Situation:
Ich bin zurzeit im M.Sc. Biologie eingeschrieben (den Bachelor habe ich auch in Hamburg gemacht) und bin kurz vor der Abgabe meiner Masterarbeit (Ende Juli). Bis die Note eingetragen ist und das Studium endgültig beendet ist wird es also sicherlich noch bis September dauern. Nun habe ich überlegt, nach dem Master noch ein Zweitstudium für Biologie auf Lehramt (NF: Chemie) zu beginnen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich, dass ich mich über meinen jetzigen Stine-Account für das Lehramtsstudium bewerbe? Da ich ja bis ca. September noch im M.Sc. Biologie eingeschrieben sein werde, befürchte ich Komplikationen, falls ich mich mit meinem Stine-Account für ein zweites Studium bewerbe. Oder ist es überhaupt nicht möglich, dass ich mich für ein Zweitstudium während eines (noch) laufenden aktuellen Studiengangs bewerbe?
2. Muss ich mich mit der Abiturnote bewerben oder ist es über die Note aus dem Bachelorzeugnis möglich?
3. Nehmen wir an es klappt alles: Da ich bereits eine Bachelorarbeit in Biologie geschrieben habe und im Lehramtsstudium vorzugsweise die Arbeit im ersten Fach geschrieben wird: Ist es möglich, sich die bereits geschriebene Arbeit anrechnen zu lassen, oder muss eine neue angefertigt werden?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Jan
Hallo Jan,
es ist ohne Probleme möglich, sich während eines noch laufenden Studiums für einen neuen Studiengang zu bewerben. Bitte benutzen Sie dafür unbedingt Ihren bestehenden STiNE-Account!
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen. Es können auch Abschlussarbeiten anerkannt werden.
Beachten Sie bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
es ist ohne Probleme möglich, sich während eines noch laufenden Studiums für einen neuen Studiengang zu bewerben. Bitte benutzen Sie dafür unbedingt Ihren bestehenden STiNE-Account!
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Anrechnungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen. Es können auch Abschlussarbeiten anerkannt werden.
Beachten Sie bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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