Hallo!
Ich habe nach dem Abschicken meiner Bewerbung zum Studium eine Sofortzulassung für mein Hauptfach erhalten. In der Mail wurde darauf hingewiesen, dass man innerhalb von 14 Tagen nach dem Bescheidversand eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen muss, um den Studienplatz nicht zu verlieren.
Meine Frage ist nun, ob diese Frist für mich wie gewöhnlich erst ab dem 15.08. gilt, da ich dann ja erst den Bescheid über mein Nebenfach erhalte, oder aber schon ab jetzt, weil ich ja schon den Bescheid für das Hauptfach habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ar
Hallo Ar,
Die Sofortzulassung ist zwar eine verbindliche Zusage des Studienplatzes im Hauptfach (unter dem Vorbehalt, dass alle Angaben in Ihrer Bewerbung korrekt sind), sie ist aber noch nicht der formale Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie am 15.08., daher läuft auch erst ab dann die Frist zur Einschreibung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Sofortzulassung ist zwar eine verbindliche Zusage des Studienplatzes im Hauptfach (unter dem Vorbehalt, dass alle Angaben in Ihrer Bewerbung korrekt sind), sie ist aber noch nicht der formale Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie am 15.08., daher läuft auch erst ab dann die Frist zur Einschreibung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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