Guten Tag,
ich befinde mich am Ende des Master-Studiums Psychologie. In diesem Semester habe bis auf die Master-Arbeit alle Leistungen für den Abschluss erbracht und muss an keinen Veranstaltungen mehr teilnehmen. Die Master-Arbeit möchte ich noch in diesem Semester (SS 16) anmelden, werde sie aber erst im nächsten Semester abgeben.
Meine Frage: Muss ich mich noch für das WS 16/17 rückmelden und den Semesterbeitrag zahlen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße,
Andre Timmann
Lieber Herr Timmann,
Laut §60 Absatz 5 des Hamburger Hochschulgesetzes müssen Sie auch während der Erstellung der Abschlussarbeit immatrikuliert sein, sofern die Prüfungsordnung des Studiengangs, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird, nicht explizit etwas anderes festlegt. Da weder die Rahmenprüfungsordnung der Fakultät Psychologie und Bewegungswissenschaft für die Studiengänge mit dem Abschluss M.Sc. noch die Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Psychologie etwas anderes festlegen, müssen Sie sich also für das Wintersemester 2016/17 noch einmal zurückmelden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Laut §60 Absatz 5 des Hamburger Hochschulgesetzes müssen Sie auch während der Erstellung der Abschlussarbeit immatrikuliert sein, sofern die Prüfungsordnung des Studiengangs, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird, nicht explizit etwas anderes festlegt. Da weder die Rahmenprüfungsordnung der Fakultät Psychologie und Bewegungswissenschaft für die Studiengänge mit dem Abschluss M.Sc. noch die Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Psychologie etwas anderes festlegen, müssen Sie sich also für das Wintersemester 2016/17 noch einmal zurückmelden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Viele Grüße,
Andre Timmann
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Viele Grüße,
Andre Timmann