Hi,
Ich habe mich zum kommenden Semester für ein Jura Studium beworben an der Uni Hamburg. Das Verfahren wird ja über Hochschulstart koordiniert. Die "Koordinierungsphase 1" läuft dort bis zum 15.8. Werden die Zulassungsangebote auch erst dann rausgeschickt oder evtl. auch schon einige Tage vorher? Laut den FAQs in der ersten Augustwoche, aber gilt dies auch für Jura?
Ich frage weil ich mich in einer verzwickten Lage befinde. Ich habe neben meiner Jurabewerbung auch schon eine Zusage für einen Master. Ich würde wohl nur Jura studieren, falls ich in Hamburg angenommen würde. Das Problem ist, dass ich mich beim Master bis zum 15.8 einschreiben müsste. Deshalb wäre es wichtig für mich zu wissen, ob Hamburg die Angebote oder Bescheide erst am 15.8 rausschickt oder schon früher. Falls die verbindlichen Angebote früher rausgesendet würden, könnte ich mich im Falle einer Nichtzulassung immer noch für den Master einschreiben.
Falls ich zugelassen würde, dann nur über meine angesammelten Wartesemester durch mein nicht-europäisches Auslandsstudium. Werden die Bescheide für die "Wartezeiten-Bewerber" evtl. zu einem früheren Zeitpunkt versendet?
Vielen Dank im Voraus
Hallo hamburg8767,
Auch für Jura erhalten Sie ab der ersten Augustwoche ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg, sofern Sie einen ausreichenden Rangplatz erhalten. Das gilt für Zulassungen über die Wartezeit genauso wie für Zulassungen über die Note. Sollte Ihr Rangplatz zu Beginn nicht ausreichen, kann es aber sein, dass Sie erst später ein Zulassungsangebot erhalten, wenn sich Bewerber/innen, die ein Angebot für Hamburg hatten, für eine andere Uni entschieden haben. Weitere Informationen zu den Abläufen im DoSV finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-1.html
Meist haben Hochschulen aber ein Verfahren, dass es ermöglicht, auch dann, wenn man sich bereits eingeschrieben hat, noch bis Semesterbeginn auf den Studienplatz zu verzichten. Fragen Sie doch einmal bei der anderen Hochschule nach, ob es dort so ein Verfahren gibt. In dem Fall könnten Sie sich zunächst an der anderen Hochschule einschreiben und dann weiter auf ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg warten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch für Jura erhalten Sie ab der ersten Augustwoche ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg, sofern Sie einen ausreichenden Rangplatz erhalten. Das gilt für Zulassungen über die Wartezeit genauso wie für Zulassungen über die Note. Sollte Ihr Rangplatz zu Beginn nicht ausreichen, kann es aber sein, dass Sie erst später ein Zulassungsangebot erhalten, wenn sich Bewerber/innen, die ein Angebot für Hamburg hatten, für eine andere Uni entschieden haben. Weitere Informationen zu den Abläufen im DoSV finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-1.html
Meist haben Hochschulen aber ein Verfahren, dass es ermöglicht, auch dann, wenn man sich bereits eingeschrieben hat, noch bis Semesterbeginn auf den Studienplatz zu verzichten. Fragen Sie doch einmal bei der anderen Hochschule nach, ob es dort so ein Verfahren gibt. In dem Fall könnten Sie sich zunächst an der anderen Hochschule einschreiben und dann weiter auf ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg warten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die Auskunft. Sehr hilfreich!