Bearbeitet Befreiungsnachweis gesetzliche KV bei Zweitstudium
Hallo,

ich habe mich für mein Erststudium (B.Sc. BWL) von der gesetzlichen KV befreien lassen und möchte nun an der Uni Hamburg mit dem Bachelor in Physik beginnen. Zwischen einer Immatrikulation an der Uni Hamburg und der Exmatrikulation von meiner bisherigen Uni werden ca. zwei Monate liegen.

Nun meine Frage zu dem Befreiungsnachweis von der gesetzlichen KV, den ich bei der Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen muss: ist hier der ursprüngliche Befreiungsnachweis (von vor drei Jahren) einzureichen oder muss ein neuer Befreiungsnachweis eingereicht werden?

Vielen Dank im Voraus.
Malte Jacobsen
Re: Befreiungsnachweis gesetzliche KV bei Zweitstudium
Lieber Herr Jacobsen,

Wenn Sie für den Zeitraum, in dem Sie nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln und sich dann für das neue Studium neu befreien lassen, benötigen Sie einen neuen Nachweis. Wenn Ihre Befreiung während des Zeitraums, in dem Sie nicht immatrikuliert sind, weiter gilt, reicht Ihr alter Nachweis aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten