Sehr geehrte Damen und Heeren,
ich habe mich in diesem Jahr erfolgreich um eine Promotionstelle an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law beworben. Mir wurde mitgeteilt, dass meine Immatrikulationsunterlagen aus dem ausgedruckten Online-Antrag, der Krankenversicherungsbescheinigung, dem Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (beglaubigte Fotokopie) und der Bescheinigung der/des die Promotion betreuenden Professors/Professorin der Universität Hamburg bestehen sollen.
Da ich mich derzeit im Ausland befinde, möchte ich gern folgendes wissen:
1) Bezüglich meiner Abschlusszeugnisse wollte ich wissen, ob das Masterzeugnis für das Immatrikulationsverfahren genügt.
2) Hinsichtlich der erforderlichen beglaubigten Fotokopien wollte ich auch gern wissen, ob die von einem ausländischen Notar beglaubigten Kopien ins Immatrikulationsverfahren aufgenommen werden können.
3) Benötigen Sie Krankenversicherungsbescheinigung bereits bei den aus Brasilien zu sendenden Dokumenten oder darf ich mich krankenversichern, wenn ich in Deutschland ankomme? Soweit ich mich informiert habe, besteht keine Möglichkeit mich bereits vor Einreise in Deutschland bei einer deutschen Krankenversicherung zu versichern. Sollte dies widerum möglich sein, freue ich mich über Hinweise Ihrerseits. Andernfalls würde ich mit Ankunft in Deutschland eine deutsche Krankenversicherung abschließen und die entsprechenden Unterlagen der Krankenversicherung unverzüglich meinen Unterlagen des Immatrikulationsverfahrens nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Douglas Carvalho Ribeiro
Lieber Herr Ribeiro,
1) Das Abschlusszeugnis des Masters reicht für die Einschreibung für eine Promotion aus - Zeugnisse vorhergehender Abschlüsse sind nicht erforderlich.
2) Notarielle Beglaubigungen sind ausreichend, sofern diese den Richtlinien für Beglaubigungen entsprechen, die auf der folgenden Seite erläutert sind: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung
3) In der Tat ist eine Versicherung bei einer deutschen Krankenversichern nicht aus dem Ausland möglich. Den Krankenversicherungsnachweis können Sie daher nach Ihrer Ankunft in Deutschland nachreichen. Beachten Sie hierzu aber, dass Sie erst dann endgültig eingeschrieben werden und Bescheinigungen über Ihre Immatrikulation erhalten, wenn der Nachweis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1) Das Abschlusszeugnis des Masters reicht für die Einschreibung für eine Promotion aus - Zeugnisse vorhergehender Abschlüsse sind nicht erforderlich.
2) Notarielle Beglaubigungen sind ausreichend, sofern diese den Richtlinien für Beglaubigungen entsprechen, die auf der folgenden Seite erläutert sind: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung
3) In der Tat ist eine Versicherung bei einer deutschen Krankenversichern nicht aus dem Ausland möglich. Den Krankenversicherungsnachweis können Sie daher nach Ihrer Ankunft in Deutschland nachreichen. Beachten Sie hierzu aber, dass Sie erst dann endgültig eingeschrieben werden und Bescheinigungen über Ihre Immatrikulation erhalten, wenn der Nachweis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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