Bearbeitet Beurlaubung wegen eines Freiwilligen Sozialen Jahres
Guten Abend,

Ich studiere derzeit im 4. Semester Japanologie und werde vom 01.10.2018 an ein freiwilliges soziales Jahr in einem Kindergarten in Japan ableisten. Ich war zuvor im Campus Center und habe dort zugesichert bekommen, dass ich mich dafür beurlauben lassen kann. Nun bin ich aber unsicher mit welcher Begründung ich den Antrag stellen soll.

Gilt die Begründung "Auslandsaufenthalt" nur für ein Auslandsstudium?
Wird das FSJ als ein "Praktikum" gezählt?
Oder gebe ich es unter "Sonstiger wichtiger Grund" an?

Mit freundlichen Grüßen,

Sina Backhus
Re: Beurlaubung wegen eines Freiwilligen Sozialen Jahres
Liebe Frau Backhus,

Als Beurlaubungsgrund geben Sie im Antrag "Wehr-/Zivildienst" an. Ein FSJ gilt als Dienst.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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