Hallo, ich interessiere mich für das Zahnmedizinstudium,
Ich habe eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte, anschließend habe ich meinen Fachabitur gemacht, danach 3 Jahre in dem Bereich tätig gewesen, während dieser Zeit habe ich eine Fortbildung zu zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin gemacht, mit dem Zertifikat habe ich die Hochschulzulassungen erworben.
Wie ist meine vortangehensweise für das zahnmedizinstudium und inwieweit bin ich berechtigt mich zu bewerben,
Lg Mary
Liebe Mary,
Mit einer abgeschlossenen Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben. Sie bewerben sich für diesen Studiengang über hochschulstart.de. Ob Sie sich in diesem Jahr noch bewerben können, hängt allerdings davon ab, wann Sie Ihre Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben. Sollte Ihr Abschluss vor dem 16.01. dieses Jahres erfolgt sein, ist eine Bewerbung in diesem Jahr nicht mehr möglich, da die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten", die bei einer Bewerbung über hochschulstart.de gilt, schon seit dem 31.05. abgelaufen ist. Sollte Ihr Abschluss nach dem 16.01. dieses Jahres erfolgt sein, können Sie sich noch bis zum 15.07. für das kommende Wintersemester über hochschulstart.de bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie bei hochschulstart.de: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=48
Informationen zum weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens, wenn Sie sich für die Uni Hamburg bewerben, finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit einer abgeschlossenen Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben. Sie bewerben sich für diesen Studiengang über hochschulstart.de. Ob Sie sich in diesem Jahr noch bewerben können, hängt allerdings davon ab, wann Sie Ihre Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben. Sollte Ihr Abschluss vor dem 16.01. dieses Jahres erfolgt sein, ist eine Bewerbung in diesem Jahr nicht mehr möglich, da die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten", die bei einer Bewerbung über hochschulstart.de gilt, schon seit dem 31.05. abgelaufen ist. Sollte Ihr Abschluss nach dem 16.01. dieses Jahres erfolgt sein, können Sie sich noch bis zum 15.07. für das kommende Wintersemester über hochschulstart.de bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie bei hochschulstart.de: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=48
Informationen zum weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens, wenn Sie sich für die Uni Hamburg bewerben, finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Mary,
Hast du deine Weiterbildung durch ZÄK gemacht ? Welche Certifikaten gilten an Uni Hamburg? Gibt es bestimmte die muss man haben (z.B von ZÄK) oder kann es andere Organisation sein (z.B praxisDienste)?
Ich bin gerade auf dieser Weg und ich möchte mich ein bisschen mehr orientieren.
Für jede Hilfe danke!!
Mit freundlichen Grüßen
Magda
Hast du deine Weiterbildung durch ZÄK gemacht ? Welche Certifikaten gilten an Uni Hamburg? Gibt es bestimmte die muss man haben (z.B von ZÄK) oder kann es andere Organisation sein (z.B praxisDienste)?
Ich bin gerade auf dieser Weg und ich möchte mich ein bisschen mehr orientieren.
Für jede Hilfe danke!!
Mit freundlichen Grüßen
Magda
Liebe Magda,
das Zertifikat über die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) muss nicht zwingend von der Zahnärztekammer ausgestellt sein, auch Zertifikate anderer Anbieter werden akzeptiert. Eine Liste, welche Zertifikate genau akzeptiert werden, haben wir aber nicht - dafür gibt es schlicht zu viele Anbieter. Bei der Wahl eines Anbieters können Sie sich an den Vorgaben auf der folgenden Seite orientieren: https://www.uni-hamburg.de/meister Insbesondere die Vorgabe, dass mindestens 400 Unterrichtsstunden absolviert werden müssen, ist wichtig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
das Zertifikat über die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) muss nicht zwingend von der Zahnärztekammer ausgestellt sein, auch Zertifikate anderer Anbieter werden akzeptiert. Eine Liste, welche Zertifikate genau akzeptiert werden, haben wir aber nicht - dafür gibt es schlicht zu viele Anbieter. Bei der Wahl eines Anbieters können Sie sich an den Vorgaben auf der folgenden Seite orientieren: https://www.uni-hamburg.de/meister Insbesondere die Vorgabe, dass mindestens 400 Unterrichtsstunden absolviert werden müssen, ist wichtig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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