Ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit. Der Abgabetermin ist mitte Oktober. Wenn ich nicht frühzeitig abgebe, werde ich demnach nicht mehr in diesem Semster fertig. Allerdings habe ich sonst bereits alle LP und wäre ja dann spätestens Anfang November, also recht früh im Wintersemester 2018/2019 mit allem fertig. Werde ich dennoch erst am Ende des WiSe 2018/2019 exmatrikuliert oder nachdem meine Note eingetragen wurde? Falls dies nicht automatisch passiert, kann ich mich exmatrikulieren lassen? Und bekomme ich dann meinen Semesterbeitrag anteilig zurück? Kann ich mich jederzeit innerhalb des WiSe 2018/2019 exmatrikulieren lassen?
Liebe Lena,
Wenn Sie Ihr Studium nicht im Sommersemester 2018 abschließen, werden Sie nicht zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Sie werden erst zum Ende des Semesters, in dem Ihr Zeugnis erstellt wurde, automatisch exmatrikuliert. Sollten Sie sich früher exmatrikulieren wollen, können Sie dies jederzeit tun: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie das Abschlussmodul bestanden haben, da eine Wiederholung einer Prüfung mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden sein kann, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind.
Den Semesterbeitrag erhalten Sie nicht anteilig zurück, wenn Sie sich im Laufe des Wintersemesters exmatrikulieren. Sie können sich aber die Kosten für das Semesterticket anteilig rückerstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/ticket
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie Ihr Studium nicht im Sommersemester 2018 abschließen, werden Sie nicht zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Sie werden erst zum Ende des Semesters, in dem Ihr Zeugnis erstellt wurde, automatisch exmatrikuliert. Sollten Sie sich früher exmatrikulieren wollen, können Sie dies jederzeit tun: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie das Abschlussmodul bestanden haben, da eine Wiederholung einer Prüfung mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden sein kann, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind.
Den Semesterbeitrag erhalten Sie nicht anteilig zurück, wenn Sie sich im Laufe des Wintersemesters exmatrikulieren. Sie können sich aber die Kosten für das Semesterticket anteilig rückerstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/ticket
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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