Bearbeitet Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Hallo,
jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Wahrscheinlich hab ich das nicht richtig verstanden.
Als ich mich in Hamburg für Psychologie beworben und alle Felder ausgefüllt habe, habe ich angegeben, dass ich mein Abitur an einer Deutschen Schule im Ausland erworben habe. Das Zeugnis habe ich auch entsprechend bei Hochschulstart hochgeladen. Soweit mir bekannt, ist dies ein gültiges Zeugnis, dass keinerlei Anerkennung bedarf. Nun wurde aber meine Bewerbung ausgeschlossen, weil "Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in Form des Anerkennungsvermerkes (Vorprüfungsdokumentation) bei ausländischen Zeugnissen fehlt." Und was mache ich jetzt??
LG und Dank!
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Hallo MaraSK2000,

Ich denke, ich kann die Verwirrung aufklären: Eine Anerkennung Ihres Zeugnisses ist in der Tat nicht erforderlich, aber Sie hätten Ihr Zeugnis in Papierform bei der Uni Hamburg einreichen müssen. Darauf wurden Sie in den Informationen zur Online-Bewerbung (S.5/6) hingewiesen. In der Online-Bewerbung der Uni Hamburg haben Sie bestätigt, diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben, daher hätte Ihnen bekannt sein müssen, dass bei einem Abschluss von einer deutschen Schule im Ausland an der Uni Hamburg Unterlagen zur Bewerbung einzureichen sind. Wenn Sie keine Unterlagen eingereicht haben, ist Ihre Bewerbung leider nicht gültig und Sie werden eine Ablehnung aus formalen Gründen erhalten.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Oje. Ich nehme an, da kann ich dann auch nichts mehr machen, richtig?
Tatsächlich musste ins Krankenhaus noteingewiesen werden (eine entsprechende Bescheinigung habe ich) und habe, um die Frist einzuhalten, meine Bewerbung von dort aus vorgenommen. Danach habe ich das dann total verschwitzt.
Wie dumm - wegen einem Formfehler!!!!
Jedenfalls herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Hallo MaraSK2000,

Ein Nachreichen der Unterlagen ist, wie Sie schon vermuten, nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich. Hier gibt es keinerlei Ausnahmen, auch dann nicht, wenn Sie im Bewerbungszeitraum krank waren, da den Brief auch eine andere Person für Sie hätte zur Post bringen können.

Sie müssen daher leider auf das nächste Jahr warten und sich dann erneut bewerben. Es gibt aber sicher Möglichkeiten, wie Sie das Jahr sinnvoll überbrücken können. Sollten Sie z.B. schon einmal in ein Studium hinein schnuppern wollen, könnten Sie sich an der Uni Hamburg als Gasthörerin einschreiben: https://www.uni-hamburg.de/gasthoerer Als Gasthörerin dürfen Sie Veranstaltungen besuchen, aber keine Prüfungen ablegen. Dennoch kann ein Gasthörerstudium eine gute Vorbereitung auf ein reguläres Studium sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Hallo Frau Schelling,
besten Dank für Ihre Antwort.
Schade, dass die Uni Hamburg doch etwas "limitiert" und extrem bürokratisch in Extremfällen zu sein scheint.
Sicher hätten Sie oder andere Bewerber und deren Mütter bzw. Schwerstern es geschafft, nach drei Tagen Intensivstation die Nerven zu haben, das alles im Kopf zu haben und zur Post zu gehen. Bewundernswert!
"Leider" bin ich/sind wir nicht "so gestrickt".
Somit denke ich, dass die Uni Hamburg und ihre recht unflexilble Einstellung mich tatsächlich augenblicklich nicht interessieren und ich mich auf die anderen Angebote konzentrieren werde.
Schönes Wochenende und dann eine schöne neue Woche.
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Hallo MaraSK2000,

Lassen Sie mich die Begründung dafür, dass hinsichtlich der Frist keine Ausnahmen gemacht werden können, noch ein wenig ausführen. Meine Erklärung, dass auch eine andere Person die Unterlagen für Sie hätte zur Post bringen könne, griff an dieser Stelle etwas zu kurz - entschuldigen Sie dies bitte.

Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. Ausnahmen sind unter keinen Umständen möglich. Hintergrund dessen ist, dass mit Ablauf der Frist die Zulassungsverfahren beginnen. Würden hier Ausnahmen bestehen, müssten Unterlagen von Ausnahmefällen auch während der Zulassungsverfahren immer weiter angenommen werden. Das wiederum würde bedeuten, dass immer wieder neue Bewerbungen berücksichtigt werden müssten und somit die Ranglisten der Bewerber/innen immer wieder neu erstellt werden müssten. Das würde die Verfahren stark verzögern, so dass alle Bewerber/innen dann sehr viel später Bescheid über Zulassung oder Ablehnung bekommen würden.

Darüber hinaus müsste auch eine weitere endgültige Frist zur Nachreichung gesetzt werden, da zum Zeitpunkt des Bescheidversands feste Ranglisten bestehen und dann keine weiteren Bewerbungen mehr berücksichtigt werden können. Die Möglichkeit einer Nachreichung in Ausnahmefällen wie dem Ihren zu ermöglichen, würde das Problem daher nur zeitlich verschieben und würde sicher wiederum Fälle zur Folge haben, in denen Bewerber/innen dann im Rahmen der Nachreichfrist krank werden oder es aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht schaffen, die Frist zu halten.

Bei der Fristsetzung handelt es sich also nicht um ein unnötiges bürokratisches Instrument, sondern um eine Notwendigkeit des Zulassungsverfahrens. Ich hoffe, diese Erklärung lässt Sie ein wenig besser verstehen, warum keine Möglichkeit einer Ausnahme besteht.

Wenn für Sie andere Universitäten in Betracht kommen und Sie sich dort erfolgreich beworben haben, freue ich mich sehr für Sie, wenn Sie ein Angebot einer anderen Hochschule annehmen, da Sie das natürlich sehr viel schneller zu Ihrem Wunschstudium führt, als wenn Sie ein Jahr auf ein Studium an der Uni Hamburg warten und dies Jahr überbrücken würden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abitur an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland
Herzlichen Dank, Frau Schelling, für Ihre Ausführungen.
Tatsächlich wurde ich schon bei einer Universität fest angenommen und es sieht bei zwei anderen sehr gut aus!
Es geht bestimmt auch nicht "gegen" Sie, eher gegen das SEHR bürokratische System, dass von der Uni HH verfolgt wird und ich bin mir sehr wohl bewusst, dass dieser Austausch mit Ihnen zu nichts führen wird und Sie auch nicht für die Zulassung zuständig sind.
Dennoch möchte ich anmerken, dass ein "besonderer gesundheitlicher Zustand", der hierzulande (Spanien) sicher nicht so einfach bescheinigt wird wie in Dtschl. (mir liegen einige Beispiele vor) doch bestimmte "mildernde Umstände" mit sich hätte bringen können oder sollen.
Auch verstehe ich immer noch nicht, warum ich nicht, wie bei anderen Universitäten, die Unterlagen - mit all ihren Stempeln, Siegeln und Beglaubigungen, bei der Zulassung vorlegen konnnte.
Meine Mutter selbst arbeitet in der höchsten Verwaltung einer grossen Schule und hat mir immer gesagt: "Flexibilität ist das A und O . Ansonsten kommt es zum Lehrlauf und die Zeiten ändern sich kontinuierlich!"
Ich denke, meine Mutter liegt richtig. Denke auch das es nicht eine Verzögerung eines Verfahrens ist, sondern die BEREITSCHAFT, mehere Fällle zu berücksichtigen (und das werden wohl auch nicht tausende sein!).
In jedem Fall danke ich Ihnen für Ihre "Erklärungen" und hoffe für künftige Anwärter, dass sie das "System" der Uni HH richtig berücksichtigen KÖNNEN.
BG
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